Für Patienten mit metastasierenden Prostatakarzinom hat ein Forschungsteam eine Wirkstoffkombination aus Lutetium-177 und Actinium-225 getestet, die das Leben der Patienten verlängert und die Lebensqualität zugleich erhält. Die Studie wurde im Fachmagazin Clinical Nuclear Medicine veröffentlicht.
Bereits in einer 2019 veröffentlichten Pilotstudie zeigte das Forschungsteam um Nuklearmediziner Samer Ezziddin, dass ihr Ansatz, die zwei radioaktiv strahlenden Wirkstoffe Lutetium und Actinium miteinander zu kombinieren, wirksam gegen metastasierenden Prostatakrebs ist. Gleichzeitig erhält diese Methode die Lebensqualität der Patienten, da die Therapie geringere Nebenwirkungen aufweist als herkömmliche Strahlentherapien.
Dieses Ergebnis konnte Ezziddins Team nun nach Abschluss der größeren Studie untermauern. „Waren es in der Pilotstudie noch 20 Patienten, die unseren kombinierten Wirkstoff aus Lutetium-177 und Actinium-225 erhalten haben, konnten wir diese Tandemstrahler-Therapie nun bei 51 Patienten innerhalb der international führenden Therapieregister-Studie unserer Klinik auswerten. Dabei hatten alle diese Patienten nicht mehr ausreichend auf die Standard-Lutetium-177-Radioligandentherapie angesprochen“, sagt der Mediziner.
Mit dieser Kombinationsmethode vereinen die Studienautoren die positiven Eigenschaften der beiden Wirkstoffe. Lutetium-177 hat einen Wirkradius von wenigen Millimetern, in dem es das umliegende Gewebe zerstört. Es wirkt sehr zielgenau, da es an Bindungsstellen andockt, die nahezu ausschließlich auf der Oberfläche der Prostatatumore vorhanden sind. Dadurch werden andere – gesunde – Körperzellen nicht zerstört. Dieser winzige Wirkungsradius von Lutetium-177 kann allerdings schon zu groß sein für winzigste Tumoren, wie sie entstehen, wenn sich Metastasen in anderen Regionen des Körpers bilden.
Aus diesem Grund haben sich die Forschenden dazu entschieden, als weiteren Strahler Actinium-225 zu verwenden. „Dieser Strahler zeigt sehr gute Ergebnisse, seine Reichweite liegt weit im Sub-Millimeter-Bereich“, erläutert Ezziddin er den Vorteil des Stoffes. Dadurch können auch winzigste Tumoren sowie einzelne Tumorzellen mit dem Präparat von innen bestrahlt werden. „Umliegendes Gewebe wird dadurch nicht zerstört, da die Reichweite des Actiniums gerade einmal drei, vier Zelldurchmesser beträgt“, sagt der Nuklearmediziner. Da die Speicheldrüsen Actinium-225 aufnehmen, kann jedoch eine extreme Mundtrockenheit entstehen, die die Lebensqualität der Patienten erheblich beeinträchtigen kann.
Weniger Nebenwirkungen durch Kombinationstherapie
Die Forschenden konnten nun zeigen, dass diese Nebenwirkungen nicht mehr auftreten, wenn man Lutetium und Actinium miteinander kombiniert. „Lutetium ist für die meisten Tumorgrößen sehr gut verträglich“, erklärt Professor Ezziddin den Grund dafür. „Daher konnten wir die Dosierung von Actinium in unserem Ansatz deutlich reduzieren, so dass die Therapie sehr nebenwirkungsarm ablaufen kann.“
In der Studie konnten die Daten von insgesamt 51 Männern mit metastasierendem Prostatakarzinom ausgewertet werden, bei denen eine Therapie mit dem Standardstrahler Lutetium-177 bereits keine Wirkung mehr gezeigt hat. „Im Median hatten die Patienten eine Lebenserwartung von weiteren 13 Monaten, davon zehn Monate progressionsfrei“, sagt Samer Ezziddin. „Nach Beginn der Behandlung hat die Tumormasse insgesamt im Mittel um rund 50 Prozent abgenommen“, fasst der Mediziner die Ergebnisse zusammen. Nach im Mittel zehn Monaten wuchs der Tumor wieder weiter. „Aber wir können mit diesem Tandemstrahler den Patienten etwas mehr Lebenszeit verschaffen und dabei gleichzeitig ihre Lebensqualität erhalten, so dass sie kaum unter den schwerwiegenden Nebenwirkungen leiden, die oft mit herkömmlichen Systemtherapien einhergehen“, erklärt Samer Ezziddin die zentrale Erkenntnis aus dieser Studie.
Bildquelle: Universität des Saarlandes/Thorsten Mohr
Originalpublikation: Ezziddin S, et al. Clinical outcome of 225Ac-PSMA-617 augmentation after insufficient response to 177Lu-PSMA-617 monotherapy: the REALITY Study. Clin Nucl Med. 2025;50(4):289–296. https://doi.org/10.1097/RLU.0000000000005640



