Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Montag den 26. Mai 2025 in Leipzig die Notwendigkeit der hausärztlichen Entbudgetierung betont, aber gleichzeitig auf die Kompliziertheit bei der Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) hingewiesen. Zugleich müsse sich ein Selektivvertrag daran messen lassen, ob er allen Aspekten der Sicherstellung gerecht werde. Traditionell tagt die Vertreterversammlung der KBV vor dem Ärztetag.
„Ich habe es oft gesagt, aber ich wiederhole es hier gerne noch einmal ganz deutlich: Aus meiner Sicht gibt es im hausärztlichen Honorar oder im hausärztlichen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) keine Luft, keinen Spielraum für relevante Umverteilung“, warnte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Der inzwischen vorgelegte erste Entwurf des GKV-Spitzenverbandes hierzu bestätige auf erschreckende Weise, wovor man gewarnt habe. „Unser Ziel bei den Verhandlungen im Bewertungsausschuss zu den neuen Pauschalen – die, und das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen, nicht von der KBV gefordert wurden, weil sie unter der Maßgabe der Kostenneutralität nur neue, schärfere Regeln bei gleichem Geld schaffen.“
Nach einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses aus der vergangenen Woche bleibe unklar, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig den gesetzlich vorgeschriebenen Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung finanzieren sollen, für den bislang Geld aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung entnommen wurde. Hofmeister: „Hierzu fehlt eine eindeutige gesetzliche Regelung, weshalb der GKV-Spitzenverband verlangt hat, dass die Hausärzte die Sicherstellungsmaßnahmen künftig über einen Honorarabzug finanzieren sollen.“ Alle Beteiligten einschließlich des Bundesgesundheitsministeriums sähen hier eine gesetzliche Regelungslücke. „Bislang war man aber nicht gewillt, diese zu beseitigen. Wir fordern hier weiterhin dringend eine gesetzliche Klarstellung!“, so Hofmeister.
Ob Patienten-Steuerung unter dem Label der Hausarztzentrierten Versorgung im Selektivvertrag oder im Kollektivvertrag stattfinde, sei nicht der entscheidende Punkt. Beides gehe, da es sich um dieselben Ärztinnen und Ärzte und dieselben Praxen handeln würde. Entscheidend sei: „Beides muss sich im selben Umfang an der Finanzierung der gesetzlichen Pflichtaufgaben aus dem SGB V beteiligen, wie zum Beispiel Notdienst, Förderung der Weiterbildung et cetera. Das muss im Übrigen ohnehin und generell für alle Leistungen, die im Rahmen der ambulanten Versorgung im SGB V erbracht werden, gelten. Hier muss gesetzlich nachgebessert werden.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, hat bei der Vertreterversammlung in Leipzig das Angebot der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum Dialog begrüßt – insbesondere die Ankündigung der CDU-Politikerin, den Kontakt mit der Selbstverwaltung zu „suchen und zu pflegen“. „Wir stehen für Gespräche bereit – wir hoffen aber auch, dass dies nicht Pseudo-Konsultationen sind, deren Ergebnisse bereits vorab feststehen, wie unter Frau Warkens Vorgänger“, sagte Gassen. Er appellierte an die neue Bundesregierung: „Lassen Sie uns gemeinsam an einem starken Gesundheitswesen und für den Erhalt unseres Praxenlandes arbeiten!“ Der KBV-Chef wies darauf hin, dass die Praxen 51,6 Milliarden Euro zur Bruttowertschöpfung beitrügen. Das ambulante Gesundheitswesen habe bei der Zahl der Beschäftigten mittlerweile die Automobilindustrie überholt. Gassen: „Auch unser ambulantes System, unsere Praxen, sind ein entscheidender Wirtschaftsmotor.“
Der KBV-Chef skizzierte Vorschläge des KV-Systems für die ambulante Patientensteuerung. Gassen: „Ich denke, dass wir mit diesen Vorschlägen ein schlüssiges und gangbares Konzept vorlegen, wie ein primärärztliches System gelingen kann, ergänzt durch die 116117 als Vermittlungsplattform und auch dem Umstand Rechnung tragend, dass einige Patienten sich nicht steuern lassen möchten. Gleichzeitig vermitteln wir die klare Botschaft, dass es mehr Rationalität und Verbindlichkeit für alle bedarf, wenn das System auch künftig gut für alle funktionieren soll.“
Als außerordentlich begrüßenswert hat Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Ankündigung der neuen Bundesgesundheitsministerin bezeichnet, die ambulante Versorgung entbürokratisieren zu wollen. Anlässlich der heutigen Vertreterversammlung in Leipzig betonte sie zugleich, es brauche nun praktischen Rückenwind durch den Gesetzgeber – auch, was die Digitalisierung angeht.
Generell seien die Niedergelassenen keine Bremser der Digitalisierung. Im Gegenteil, so Steiner: „Die ambulante Versorgung ist der mit Abstand am stärksten digitalisierte und digital vernetzte Bereich im deutschen Gesundheitswesen.“ Über 750 Millionen ausgestellte elektronische Rezepte seit Anfang des Jahres 2024 sprächen für sich. Man wünsche sich sogar mehr Digitalisierung, Grundvoraussetzung dafür sei aber: „Die Dinge müssen funktionieren, Unsicherheiten können wir uns nicht leisten.“
In einem achtseitigen Positionspapier erläutert die KBV ihre Positionen zur Patientensteuerung in der Notfall-, Akut- und Regelversorgung.
Bildquelle:© KBV



