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DGU reiht sich in Anti-GOÄ-Neu-Bündnis ein, der BvDU nicht

Die Erklärung der Anti-GOÄneu-Initiative unterzeichnete DGU-Generalsekretär Prof. Maximilian Burger, aber nicht BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa. (Fotos: DGU/BvDU)

DGU reiht sich in Anti-GOÄ-Neu-Bündnis ein, der BvDU nicht

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Erschienen in: UroForum

26 Berufsverbände und Fachgesellschaften haben ein Bündnis gegen die Zustimmung zur neuen Gebührenordnung für Ärzte auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig geschlossen. Der Vereinigung der GOÄ Neu-Gegner hat sich die Deutsche Gesellschaft für Urologie, aber nicht der Berufsverband der Deutschen Urologie angeschlossen.

Bereits auf dem DGU-Kongress 2024 in Leipzig hatte der BvDU die neue GOÄ gebilligt, musste sich dann aber harte Kritik in Mitgliederversammlung und Hauptausschuss anhören. Unter dem Titel „GOÄ neu – So nicht!“ haben sich nun die Gegner der neuen Version zusammengeschlossen, um den Beschluss der neuen privatärztlichen Gebührenordnung in Leipzig zu verhindern. Einmal mehr zeigt sich die Urologie in dieser Frage uneins. Zu den DGU-Unterzeichnern gehören DGU-Generalsekretär Prof. Maximilian Burger und DGU-Präsident Prof. Bernd Wullich.

„Ja, wir brauchen eine neue GOÄ. Eine neue GOÄ ist notwendig, aber nicht um jeden Preis und nicht auf Kosten der ärztlichen Geschlossenheit“, unterstreicht das Anti-Bündnis. Eine GOÄneu benötige vor allem eine breite Akzeptanz. Diese Geschlossenheit der Ärzteschaft sieht das Bündnis derzeit nicht. „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist beabsichtigt, die aktuelle Fassung der GOÄneu beim 129. Deutschen Ärztetag zur Abstimmung zu bringen“, so die Initiative. Als legitimierte Vertreter ihrer medizinischen Fachgesellschaften und fachärztlichen Berufsverbände fordern die Unterzeichnenden der Erklärung die Bundesärztekammer eindringlich auf, den Entwurf der GOÄneu auf dem kommenden Ärztetag nicht zur Abstimmung vorzulegen. „In der vorliegenden Fassung wird die GOÄneu von uns abgelehnt.“

Die Ablehnung der 26 Verbände gründet auf vier Argumente:

  1. Die vorliegende Fassung der GOÄneu ist nicht das Resultat eines innerärztlichen Abstimmungsprozesses. Vielmehr erfolgte die Aushandlung allein zwischen der BÄK, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, und zwar auf der Endstrecke, nachdem eine innerärztlich konsentierte Fassung erarbeitet worden war.
  2. Die GOÄneu ist intransparent, weil den zum Teil hohen und überproportionalen Abwertungen von Leistungen eine nachvollziehbare und überzeugende Begründung fehlt. Im Ergebnis gibt es sachlich nicht nachvollziehbare Vergütungsansätze.
  3. Die gewählte Volumenbetrachtung mit anscheinend willkürlicher Festsetzung der Vergütungssätze schafft Ärzte unterschiedlicher Klassen. Auch wenn dies möglicherweise nicht bewusst erfolgt ist, führt diese Absenkung der Vergütungssätze zu unterschiedlicher Vergütung der ärztlichen Arbeitszeit.
  4. Bis zum 30. April 2025 – also vier Wochen vor der geplanten Abstimmung über die GOÄneu auf dem Deutschen Ärztetag – war keine offizielle Fassung der GOÄneu für die Ärzteschaft verfügbar.

Bildquelle:© DGU/BvDU

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