Eine Verwässerung der Krankenhausreform hatten einige Experten nach den Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) befürchtet. Der aktuelle Gesetzentwurf kommt den Wünschen der Bundesländer bereits entgegen, aber trotzdem wird weiter kritisiert.

Wie Table Briefings am Sonntag berichtete, fordern unter anderem Bayern und Brandenburg weitere Nachbesserungen. So sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), ihr fehle nach erster Durchsicht des Referentenentwurfs eine Überarbeitung der Definition der Fachkrankenhäuser. „Die Überarbeitung einer derart zentralen Frage auf einen späteren Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren zu verschieben, sorgt bei den Krankenhäusern und Planungsbehörden für Unsicherheit“, so Gerlach. Zudem müsse auch die Finanzierung der Betriebskosten besser geregelt werden.
Die Anrechnung von Fachärzten hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) zum Anlass genommen, nach mehr Flexibilität für die Bundesländer zu rufen. Ein Mediziner dürfe dem Gesetz zufolge nur maximal drei der insgesamt 61 Leistungsgruppen anrechnen. „Hier ist mehr Flexibilität nötig, um gerade in der Fläche die Versorgung zu sichern“, so Müller. Ebenfalls kritisiert wird die Regelung, dass Tageskliniken künftig dieselben Qualitätskriterien wie vollstationäre Einrichtungen erfüllen müssen.
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