Mit einem blauen Auge davon gekommen ist der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) im Krankenhausreformgesetz (KHVVG). In früheren Versionen des Gesetzentwurfes wäre die wichtige intersektorale Versorgungsform, das Belegarztwesen, existenziell bedroht gewesen.

Nach den Vorgaben des § 135e im Gesetzentwurf hätten lediglich vier der insgesamt fünfundsechzig Leistungsgruppen durch Belegärzte und Belegärztinnen erbracht werden können. „Warum nur Augenheilkunde, HNO, MKG-Chirurgie und Gynäkologie für die Zulassung zur Leistungsgruppensystematik ausgewählt wurden, war nicht nachvollziehbar“, unterstreicht der BdB. Diese Regelung hätte eine wichtige Zielsetzung des KHVVG, intersektorale Versorgung zu fördern, konterkariert, indem sie zahlreiche belegärztlich-fachärztliche Kompetenzzentren zum Ausstieg aus der stationären Versorgung gezwungen hätte.
Der BdB hat sich in den vergangenen Monaten auf allen politischen Ebenen vehement gegen die beschriebene Regelung zur Wehr gesetzt. Zuletzt bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 25. September hat der BdB-Vorsitzende Dr. Ryszard van Rhee eine Korrektur eingefordert. Die auf Antrag aller Regierungsfraktionen vorgeschlagene Änderung des § 135e sieht nunmehr vor, dass Belegärzte und Belegärztinnen grundsätzlich in allen Leistungsgruppen tätig werden dürfen. „Damit bleibt die Basis für die belegärztliche Versorgung in Deutschland erhalten“, stellt der Verband erleichtert fest.
Andere Teile das Krankenhausreformgesetzes werden indes durch den BdB-Vorstand weiterhin sehr kritisch beurteilt. So fehle beispielsweise die dringend erforderliche Regelung zur finanziellen Soforthilfe für Krankenhäuser, von denen nach aktuellen Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft etwa 80 % rote Zahlen schreiben. Für Kliniken in nicht öffentlicher Trägerschaft, die nicht durch Steuergelder gestützt werden und ihre Defizite selbst ausgleichen müssen, sei es unverständlich, warum Krankenhausversorgung aus Eigenmitteln finanziert werden müsse. Es fehlt zudem eine Analyse der zu erwartenden Auswirkungen des Gesetzes. „Für Belegärzte und Belegärztinnen bringt die geplante Krankenhausreform keine substanziellen Verbesserungen.“
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