Darf ein Arzt mehr als einen vollen Versorgungsauftrag in der vertragsärztlichen Versorgung übernehmen? Das Bayerische Landessozialgericht hat sich in einem aktuellen Urteil (L 12 KA 16 / 23) mit dieser Frage auseinandergesetzt und die Grenzen der Zulässigkeit weiterer Teilzulassungen neben bestehenden Versorgungsaufträgen aufgezeigt. Der vorliegende Fall verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit von Ärzten und den regulatorischen Beschränkungen des Vertragsarztrechts.
Darf ein Arzt mehr als einen vollen Versorgungsauftrag in der vertragsärztlichen Versorgung übernehmen? Das Bayerische Landessozialgericht hat sich in einem aktuellen Urteil (L 12 KA 16 / 23) mit dieser Frage auseinandergesetzt und die Grenzen der Zulässigkeit weiterer Teilzulassungen neben bestehenden Versorgungsaufträgen aufgezeigt. Der vorliegende Fall verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit von Ärzten und den regulatorischen Beschränkungen des Vertragsarztrechts.
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