Am 29. August hat das Bundessozialgericht ein Urteil gefällt, dem zufolge ein Krankenhaus, das keinen Versorgungsauftrag für die Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen hat, diese auch nicht mehr stationär erbringen und abrechnen kann (Verhandlung B 1 KR 18/22 R). Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO) gefährdet dieses Urteil die Versorgung von Tumorpatienten in einigen Regionen Deutschlands.