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Sozialversicherungspflicht der medizinischen Fachangestellten – Pflichten des Arztes als Arbeitgeber

Praxiswissen

Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25. Oktober 2023 (Az. L 8 BA 194/21) entschieden, dass jede weitere geringfügige Tätigkeit einer medizinischen Fachangestellten voll sozialversicherungspflichtig ist. Der Praxisinhaber als Arbeitgeber trägt dabei die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung seiner Beschäftigten.

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Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25. Oktober 2023 (Az. L 8 BA 194/21) entschieden, dass jede weitere geringfügige Tätigkeit einer medizinischen Fachangestellten voll sozialversicherungspflichtig ist. Der Praxisinhaber als Arbeitgeber trägt dabei die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung seiner Beschäftigten.

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