Für die Therapie des kreisrunden Haarausfalls (Alopezia areata) – einer Erkrankung, die Betroffene schwer belastet – steht keine verordnungsfähige dermatologische Behandlung zur Verfügung. Verantwortlich dafür ist eine gesetzliche Regelung, nach der Arzneimittel, die der Verbesserung des Haarwuchses dienen, aus der GKV-Kostenerstattung ausgeschlossen sind. Darunter fallen auch sämtliche Therapeutika der Alopecia areata. Mit einer Petition beim Bundestag soll nun eine Gesetzesänderung erreicht werden.