Frauen erhalten bei Fehlgeburten gestaffelten Mutterschutzanspruch. Eine Gesetzesänderung sichert die Möglichkeit auf Erholungszeit für Frauen, die vor der 24. Woche eine Fehlgeburt erleiden.
Drei Jahre nach Petitionsstart kommt nun hoffentlich das Gesetz zu einem gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten. Am 31. Januar findet im Plenum des Deutschen Bundestag die dritte Lesung zum Gesetzesentwurf statt. Die Initiatorin Natascha Sagorski ist sich nach der großen überparteilichen Einigkeit bei der ersten Lesung im Dezember 2024 sicher, dass das Gesetz nun verabschiedet wird.
Frauen erhalten bei Fehlgeburten gestaffelten Mutterschutzanspruch. Eine Gesetzesänderung sichert die Möglichkeit auf Erholungszeit für Frauen, die vor der 24. Woche eine Fehlgeburt erleiden.
Drei Jahre nach Petitionsstart kommt nun hoffentlich das Gesetz zu einem gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten. Am 31. Januar findet im Plenum des Deutschen Bundestag die dritte Lesung zum Gesetzesentwurf statt. Die Initiatorin Natascha Sagorski ist sich nach der großen überparteilichen Einigkeit bei der ersten Lesung im Dezember 2024 sicher, dass das Gesetz nun verabschiedet wird.
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