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Krankenkassen tragen Kosten für sonstige Produkte zur Wundbehandlung

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Praxen dürfen sonstige Produkte zur Wundbehandlung weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das sieht das jüngst verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor, das jetzt in Kraft getreten ist. Die Regelung gilt bis zum 2. Dezember.

Dermatologie

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