Das Landgericht stellte mir in seinem Beweisbeschluss viermal die Frage:
„Entsprach es dem Facharztstandard in der Allgemeinmedizin, dass …?“ Beispielsweise: „Entsprach es dem Facharztstandard, das vom Hausarzt verordnete Antibiotikum abzusetzen?“ Oder „… Codicaps mono, Ibuprofen und Codein-Tropfen zu verschreiben?“ Oder ob die die Anamnese jeweils vollständig gemäß des Facharztstandards erhoben wurde. Aber gibt es eigentlich einen allgemeingültigen Facharztstandard?