Weder die Krankenhausreform noch die Hybrid-DRG verbessern laut BdB die Situation der Belegärzte. Quelle: BdB

Belegärzte sind erleichtert über den Erhalt der belegärztlichen Versorgung im KHVVG

Berufspolitik

Mit einem blauen Auge davon gekommen ist der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) im Krankenhausreformgesetz (KHVVG). In früheren Versionen des Gesetzentwurfes wäre die wichtige intersektorale Versorgungsform, das Belegarztwesen, existenziell bedroht gewesen.

Urologie

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Am Parlamentarischen Abend der DGU referierten (v.l.) Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, DGU-Generalsekretär Prof. Maurice Stephan Michel, Johanna Sell, BMG-Abteilungsleiterin, sowie DGU-Präsident Prof. Jürgen E. Gschwend. Foto: Runkel

UroSkop: KHVVG-Kabinettentwurf wirft urologische Belegärzte aus der stationären Versorgung heraus

Berufspolitik

Zugegeben, es ist kompliziert: § 135e Abs. 4 Satz 3 Nr. 7 SGB V des Gesetzentwurfes zur Krankenhausreform schließt in Verbindung mit einer Anlage aus, dass urologische Belegärzte die Anforderungen der Leistungsgruppe Urologie erfüllen. Bis jetzt bleibt dieses Privileg vier nicht urologischen Arztgruppen vorbehalten – eine Art Berufsverbot also für Urologen. Die Aufregung bei DGU und BdB ist verständlicherweise riesig.

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