Gerichtsurteil: Keine Kostenerstattung für Augen-OP in der Türkei

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die operative Therapie einer Katarakt im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann.

Ophthalmologie

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