Dieser Artikel ist erschienen in: pädiatrische praxis 103/1
(I. F. Koller)
Umsetzung, Anwendung und Haftung – was Behandelnde wissen müssen. Durch die »elektronische Patientenakte (ePA) für Alle« kommen auf Ärztinnen und Ärzte abgesehen von den Unterstützungsleistungen und Befüllungspflichten zahlreiche besondere zusätzliche Informationspflichten mit entsprechenden Dokumentationsanforderungen zu. Daher ist die Entwicklung eines geschärften Bewusstseins für die einzelnen Pflichten im Umgang mit der ePA von Vorteil. Dieser Beitrag soll diese Pflichten unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Probleme näher beleuchten und praktische Herangehensweisen aufzeigen.



