Trotz gesunkener Spendenbereitschaft konnte die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) 2024 insgesamt 3.698 Gewebespenden realisieren. Mecklenburg-Vorpommern war eines der spendenstärksten Bundesländer: Hier wurden insgesamt 476 Gewebespenden realisiert, davon 121 an der Universitätsmedizin Rostock (UMR).
Die UMR, eine Gesellschafterklinik der DGFG, konnte damit einen Anstieg in der Gewebespende um mehr als 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen und zählte zu einem der spendenstärksten Krankenhäuser im DGFG-Netzwerk. Die Zustimmungsquote lag hier mit 40,5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
8.340 Patientinnen und Patienten erhielten 2024 ein Gewebetransplantat aus dem Netzwerk der DGFG. Trotz erfreulicher Entwicklung in den Spendezahlen überwiegt noch immer der Bedarf an Augenhornhauttransplantaten und Herzklappen die Anzahl an verfügbarem Gewebe. Zu den Herausforderungen im neuen Jahr zählen daher der weitere Ausbau der Gewebespende bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen sowie die Implementierung des Organspende-Registers im Spendeprozess.
Insgesamt hat die Spendenbereitschaft in den letzten zwei Jahren abgenommen. Die DGFG erhielt 2024 insgesamt 55.691 Spendermeldungen aus mehr als 300 medizinischen Einrichtungen. In 10.704 Aufklärungsgesprächen kam es 4.077-mal zu einer Zustimmung. Das entspricht einer Zustimmungsquote von 38,1 Prozent. Im Jahr zuvor lag diese noch bei 40,6 Prozent und in 2022 sogar bei 42,2 Prozent. Noch immer müssen zum Großteil die Angehörigen im Sinne der Verstorbenen eine Entscheidung treffen. Nur rund 30 Prozent aller potenziellen Spender haben ihren Willen zu Lebzeiten dokumentiert oder mündlich mitgeteilt.
Augenhornhaut ist das meistgespendete Gewebe
3.607 der 3.698 Gewebespendenden spendeten ihre Augenhornhaut. 7.195 Hornhautpräparate gingen zur Aufbereitung in die Gewebebanken im DGFG-Netzwerk ein, davon 1.176 in die Hornhautbank Rostock. Schließlich konnte die Vermittlungsstelle der DGFG 5.470 Patientinnen und Patienten in 2024 mit einer Augenhornhaut versorgen. 906 Hornhauttransplantate kamen dabei aus der Hornhautbank Rostock. Dennoch stehen mehr als 2.800 Betroffene auf der Warteliste und es können nicht alle Anfragen für ein Hornhauttransplantat unmittelbar bedient werden.
Erschwerte Versorgung mit Herzklappen
3.268 Gewebespenden (88,4%) realisierte die DGFG unabhängig von der Organspende bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen bis zu 72 Stunden nach Todeseintritt. Nur 392 Gewebespenden (10,6%) fanden bei Organspenden statt. In 2023 lag diese Anzahl noch bei 432. Da aus diesen Spenden der Großteil der Herzklappen und Blutgefäße stammt, konnten nur 191-mal das Herz für die Gewinnung der Herzklappen oder auch Gefäße nach einer Organspende entnommen werden. In 2023 war das 253-mal der Fall. Dieser Rückgang erschwert die ohnehin angespannte Versorgungssituation. Gerade junge Patientinnen und Patienten sind auf humane Herzklappen angewiesen, da diese mitwachsen können und keine blutverdünnenden Medikamente erfordern.
Da die Gewebespende im Gegensatz zur Organspende nicht an die Hirntoddiagnostik gebunden ist, treibt die DGFG das von der Organspende unabhängige Spendeprogramm bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen weiter voran und bildet eigene Teams für die Entnahmen aus. Herzklappen und Gefäße können bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt entnommen werden. Neben dem begrenzten Zeitfenster sind diese Gewebeentnahmen aufgrund ihres Umfangs im Vergleich zu Augenhornhautspenden mit wesentlich höheren logistischen und personellen Herausforderungen verbunden.
Anbindung an das Organspende-Register
Das Organspende-Register nahm am 18. März 2024 seinen Betrieb auf. Seitdem haben darin rund 212.0001 Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende online hinterlegt. Entnahmekrankenhäuser fragen das Register im möglichen Organspendefall bereits ab. Die Anbindung der Gewebeeinrichtungen, die vierte und letzte Stufe der schrittweisen Inbetriebnahme des Registers, verschiebt sich auf 2025. Im Laufe dieses Jahres ist eine Gesetzesänderung geplant, die eine unmittelbare Anbindung der behördlich gemeldeten Gewebeeinrichtungen vorsieht. Erst nach Inkrafttreten dieser Änderung und der technischen Anbindung werden auch Gewebeeinrichtungen wie die DGFG bei Gewebespenden nach Herz-Kreislauf-Tod das Register abfragen können. Bis dahin sollten alternative Wege der Entscheidungsdokumentation, wie der Organ- und Gewebespendeausweis oder die Patientenverfügung, genutzt werden.
Pressemitteilung der Universität Rostock vom 01.01.2025
Bildquelle:© DGFG



