Der 39. DGII-Kongress , der vom 13.–15. Februar 2025 in Erlangen stattfand, zeigte mit dem Thema „Augenheilkunde 2030 – wo stehen wir in 5 Jahren?“ aktuelle Entwicklungen nicht nur in der Intraokularlinsen- und refraktiven Chirurgie auf.
Das umfangreiche Programm bot über die namensgebenden Aspekte der Fachgesellschaft (DGII = Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, interventionelle und refraktive Chirurgie) hinaus auch spezielle Sitzungen etwa zur Glaukomchirurgie, Hornhauttransplantation und Retinologie an. Die Tagung fand nach 1988 zum zweiten Mal in der Universitätsstadt Erlangen statt, die im Zentrum des Medical Valley liegt, wie Tagungspräsident Prof. Dr. Friedrich E. Kruse, Direktor der Universitäts-Augenklinik Erlangen, zur Begrüßung sagte. Erlangen stehe seit Jahrzehnten auch für wichtige Innovationen auf dem Gebiet der IOL- und der Laserchirurgie.
Breit gefächertes Programm
Die Veranstaltung im Kongresszentrum der Heinrich-Lades-Halle umfasste 15 wissenschaftliche Sitzungen mit insgesamt 114 Übersichtsreferaten und Vorträgen sowie Posterpräsentationen und eine breite Palette von 20 praxisrelevanten Kursen und Wetlabs. Zu den Highlights zählte Kruse zwei Sitzungen der Young DGII über „Meilensteine auf dem Weg in die Ophthalmochirurgie“, die dem wissenschaftlichen Nachwuchs bei der Orientierung helfen sollen.
In den Sitzungen zur Kataraktchirurgie wurden neue IOL und Operationsverfahren, z.B. der Einsatz des Femtosekundenlasers, thematisiert. Aktuelle Vorträge zur refraktiven Chirurgie befassten sich u.a. mit der Lentikelextraktion (KLEx). Die Sitzung zur Hornhauttransplantation stellte die Weiterentwicklung der lamellären Chirurgie und den Einsatz von Biomaterialien vor. Die Glaukom-Sitzung diskutierte die Rolle von Stents und Drainage-Implantaten sowie mikroinvasiver Verfahren. Zum Thema Zukunft der Augenheilkunde und künstliche Intelligenz standen algorithmusbasierte Auswertungen, digitale Verfügbarkeit, Verknüpfung von Daten sowie telemedizinische Aspekte im Fokus.
Verleihung von Wissenschafts- und Medienpreis
Der mit 5.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis von DGII und Hoya wurde Prof. Dr. Gerd U. Auffarth verliehen, allseits bekannt als renommierter Experte für IOL, Kataraktchirurgie und refraktive Chirurgie. Es hieße daher Eulen nach Athen tragen, wenn er in seiner Laudatio aufzählen solle, welche Leistungen der Preisträger in den vergangenen Jahrzehnten erbracht habe, sagte DGII-Präsident Prof. Dr. Marcus Blum, Erfurt. Auffarth ist seit 2011 ärztlicher Direktor der Universitäts-Augenklinik Heidelberg sowie Direktor des von ihm seit 2012 aufgebauten David J. Apple Center for Vision Research in Heidelberg. Von 2012 bis 2016 war er Präsident der DGII, von 2018 bis 2024 deren Generalsekretär, 2024 Präsident der DOG, momentan ist er DOG-Vizepräsident.
Susanne Wolters, Chefredakteurin von CONCEPT Ophthalmologie, wurde für ihre langjährige kompetente Arbeit als Chefredakteurin in der Augenheilkunde gewürdigt. DGII-Präsident Prof. Dr. Marcus Blum dankte ihr in seiner Laudatio „auch im Namen aller Autorinnen und Autoren für Ihren nunmehr jahrzehntelangen Einsatz für unser Fachgebiet“.
Erste Ergebnisse der jährlichen DGII-Umfrage
Traditionell findet zum Jahreswechsel eine gemeinsame Umfrage von BDOC, DGII, BVA und DOG zum Stand der ambulanten Intraokularchirurgie statt mit dem Ziel, Änderungen im Fachbereich aufzuzeigen. Die Umfrage 2024/25 läuft noch und wie in jedem Jahr gab Prof. Dr. Martin Wenzel, Trier, einen ersten Überblick über Leistungszahlen und Trends. Aktuell (d. h. Mitte Februar 2025) konnten 108 Rückläufe ausgewertet werden. Etwas weniger als zuvor, was vielleicht daran lag, dass die Umfrage diesmal ausschließlich digital durchgeführt wird.
Bisher wurden ungefähr eine halbe Million intraokulare Operationen erfasst. Von diesen waren 57 % intravitreale Medikamenteneingaben (IVOM), 36 % Katarakt-OPs, 3,5 % Pars-plana-Vitrektomien (PPV), 2 % Glaukom-OPs, 1 % refraktive Eingriffe und 0,5 % Keratoplastiken. Die prozentualen Anteile hätten sich im Vergleich zum Vorjahr nicht sehr geändert, so Wenzel.
Seit ihrer Einführung im Jahre 2006 verzeichnet die IVOM einen enormen Zuwachs, wobei der Anteil des off label verwendeten Avastins mit um die 40 % über die Jahre gleich geblieben sei. Die Klassiker Aflibercept (27 %) und Ranibizumab (16 %) spielen eine große Rolle. Faricimab habe mit inzwischen 6 % einen großen Sprung gemacht.
Elf Prozent aller IOL waren Sonderlinsen: 4 % EDoF-IOL (Extended Depth of Focus), 3,2 % torisch monofokal, 1,6 % torische EDoF, 0,9 % multifokal und 0,8 % torisch multifokal. Rund 6 % aller IOL, die implantiert wurden, seien also torisch. EDoF-IOL hätten in diesem Jahr torische Monofokallinsen überholt und die multifokalen IOL seien in ihrer Bedeutung nicht gewachsen, so Wenzel.
Aktuelles zu AOP-Katalog und Hybrid-DRGs
Gastrednerin Dipl.-Med.-Inf. Anke Wittrich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGK) in Berlin sprach in ihrem Grundsatzreferat bei der Eröffnungsveranstaltung über aktuelle Entwicklungen bei AOP-Katalog und Hybrid-DRGs. Bekanntlich sollen stationäre Eingriffe, die auch ambulant durchgeführt werden können, durch die sogenannten Hybrid-DRGs abgerechnet werden. Dafür wurde der §115 f im Sozialgesetzbuch V neu eingeführt (spezielle sektorengleiche Vergütung). Die Hybrid-DRGs müssen zunächst festgelegt werden und sollen Leistungen aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP) umfassen, die bisher sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden. Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband, die DKG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung damit beauftragt.
Für 2025 sehe der AOP-Katalog nicht viele Neuerungen im Bereich der Augenheilkunde vor, berichtete Wittrich. Bei den Kontextfaktoren gebe es für dieses Jahr zwei befristete Verlängerungen: „beidseits“ und „ophthalmologische Begleiterkrankungen“. Aktueller Verhandlungsstand sei, dass sich die Aufnahme der AOP-Verhandlungen bis ins 3. Quartal 2025 verschiebe.
Kurz vor Verabschiedung des Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungsgesetzes (KHVVG), das seit dem 12.12.2024 in Kraft ist, seien umfangreiche Anpassungen am §115 f vorgenommen worden. So spät, dass die DKG nicht mehr angemessen habe reagieren können. Der Gesetzgeber habe darüber hinaus bisher bei den Vertragsparteien angesiedelte Aufgaben zur Leistungsauswahl, Vergütung, Entwicklung eines Kalkulationskonzeptes sowie die Evaluation an die Institute InBA und InEK teilweise übertragen und dafür enge Fristen gesetzt: Frist für die Beauftragung der Institute zur Überprüfung und Anpassung der Leistungsauswahl sei der 15. Februar 2025, also der morgige Tag. Diese Frist könne nicht eingehalten werden, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei informiert. Dies sei, kurz vor der Bundestagswahl, der Stand der Dinge. Die Verhandlungen auf Verbändeebene seien gescheitert. Nun sei das BMG in der Pflicht für die Leistungsauswahl des kommenden Hybrid-DRG-Katalogs, schloss Wittrich ihre Ausführungen.
Quelle: DGII-Kongress, Autorin: Susanne Wolters
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