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BVA kritisiert „Augen-Check“ in der Drogerie

BVA kritisiert „Augen-Check“ in der Drogerie

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mgo medizin

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3 MIN

Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Die Drogeriekette DM erweitert ab September 2025 in ausgewählten Filialen ihr Sortiment um sogenannte „Gesundheitsdienstleistungen“. Dabei werden auch Augenscreenings angeboten. Was der BVA dazu sagt.

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) kritisiert ein Angebot, dass es nun beim Marktführer DM neben Blutentnahmen und Hautuntersuchungen im deutschen Drogeriemarkt gibt: Sogenannte Augenscreenings mit KI-Unterstützung. „Augengesundheit gehört in fachärztliche Hand“, betont der BVA-Vorstand deshalb in einer Pressemitteilung.  

Das neueste Angebot von Skleo Health in ausgewählten DM-Drogeriemärkten umfasst einen Sehtest sowie die Fotografie der Netzhaut zum Preis von 14,95 €. Laut Angaben des Anbieters erfolgt die Untersuchung durch „speziell geschulte Mitarbeitende“; die Ergebnisse seien KI-basiert ausgewertet und ärztlich validiert.

Was heißt hier „KI geprüft“?

Wie genau die Aufnahmen ausgewertet werden, wird dabei nicht weiter erläutert. „KI geprüft“ sowie „ärztlich validiert“ sind inhaltlich nicht ausreichend definierte Begriffe. Der BVA hat zu Beginn des Jahres in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) ein Ethikpapier zum augenärztlichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht.

Darin haben die Fachorganisationen dezidiert erarbeitet, was es beim Einsatz von KI in der Augenheilkunde zu beachten gilt. „Der Einsatz von KI ist nicht standardisiert; es gibt keine einheitlichen Vorgaben, die einen fachärztlichen Standard garantieren. Wie genau die Auswertung verläuft, auf welche Metadaten die KI zurückgreift und in welcher Weise diese die Auswertung prägen, ist so nicht zu beurteilen. Fakt ist: KI-unterstützung kann hilfreich sein, ist jedoch kein Garant für korrekte Ergebnisse und kein validierter Standard in der Medizin und bei Screenings“, betont der erste BVA-Vorsitzende Daniel Pleger.  

Trendprodukt Augenscreening

Mit ihrem Gesundheits- Angebot reiht sich DM bei Anbietern wie Ocumeda und Mirantus ein, die ebenfalls sogenannte „Augenscreenings“ anbieten. „Wir beobachten aktuell eine Vielzahl von Unternehmen, die in den Markt drängen und damit werben, Augenkrankheiten telemedizinisch feststellen zu können und laut deren Aussage so ein niedrigschwelliges Angebot zur Krankheitsvorsorge geschafft werden soll“, so der BVA-Erste. Mit dem neuen Angebot scheint man offensichtlich die Tür für einen preislichen Unterbietungswettbewerb der Anbieter öffnen zu wollen. „Aus unserer Sicht spielen bei diesen Angeboten wirtschaftliche Interessen eine wesentliche Rolle und man möchte anscheinend schnell einen wirtschaftlichen Markt erschließen“, fasst Pleger zusammen.

Ganzheitliche Versorgung findet fachärztlich statt

Ihre Marketingversprechen, das Gesundheitssystem zu entlasten, können die Angebote vermutlich kaum einhalten. Sobald Kundinnen und Kunden auffällige Ergebnisse erhalten, werden augenfachärztliche Leistungen in Anspruch genommen. Denn spätestens ab diesem Zeitpunkt oder bei einer Verunsicherung der Kundinnen und Kunden kann schlussendlich nur noch die Untersuchung einer Augenärztin oder eines Augenarztes Klarheit schaffen. „Kundinnen und Kunden mit fehlerhaft auffälligen Befunden könnten verunsichert sein und dadurch zusätzliche Termine in den Augenarztpraxen in Anspruch nehmen, die für andere Patienten wichtiger sein könnten“, befürchtet Pleger.

Wenn Erkrankungen durch nicht eindeutig definierte KI-Systeme oder weil Anzeichen außerhalb des Fotoausschnitts liegen, gar nicht oder zu spät festgestellt werden, kann das individuell schwerwiegende Folgen haben. Aber auch fehlerhaft unauffällige Ergebnisse könnten Kundinnen und Kunden abhalten, sich augenärztlich untersuchen zu lassen. „Wir befürchten hier das Entstehen einer teuren Doppelstruktur, die den Betroffenen sogar schaden könnte“, so Pleger.

Aus Sicht des BVA belasten Drittangebote schlussendlich sowohl das Gesundheitssystem als auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine verbindliche medizinische Augenvorsorge kann nur durch die Untersuchung bei einer Augenärztin oder Augenarzt gewährleistet werden.

Pressemitteilung des BVA, 21. August 2025

Bildquelle:© HO – stock.adobe.com

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