Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Adenokarzinome des Magens und ösophagogastralen Übergangs wurden umfassend überarbeitet. Besonders wichtig sind laut der Deutschen Krebsgesellschaft die Inhalte zur verbesserten Prävention, auch bei familiär erhöhtem Risiko, sowie zu neuen Biomarkern und zielgerichteten Therapien.
Erkrankungs- und Sterberaten bei Adenokarzinomen des Magens und des ösophagogastralen Übergangs sind rückläufig, die Überlebensaussichten bleiben jedoch ungünstig. Ein Grund ist die Tatsache, dass in etwa 40 Prozent der Fälle die Erkrankung bei Diagnosestellung bereits metastasiert ist.
Fortschritte bei Diagnostik und Therapie
„In den letzten Jahren gab es beim Thema Magenkrebs enorme Fortschritte, etwa bei Prognosemarkern, Endoskopie-Techniken, verbesserten Schnittbildverfahren und neuen chirurgischen, neoadjuvanten und palliativen Therapiekonzepten“, erklärt Prof. Markus Möhler, Mainz, einer der Koordinatoren der Leitlinie. Die molekulare Diagnostik erfasst u.a. MSI, HER2, PDL1 CPS und Claudin 18.2 als Zielstrukturen und bildet die Grundlage für personalisierte Therapien.
Der Einsatz von gezielten Antikörpern und Immuntherapien spielen beim Ösophagus- und Magenkarzinom eine immer wichtigere Rolle. Sie kommen vor und nach der Operation oder in palliativen Situationen zum Einsatz. Etabliert hat sich auch das FLOT-Regime, ein Chemotherapie-Schema, das aufgrund eines signifikanten Überlebensvorteils in der perioperativen Indikation künftig mit Immuntherapie zugelassen wird. In der palliativen Erst- und Zweitlinientherapie können neue zielgerichtete Medikamente oder Immuntherapien zum Einsatz kommen – die S3-Leitlinie Magenkrebs gibt hier klare Handlungsempfehlungen.
Unabhängig von der Durchführung einer tumorspezifischen Therapie soll allen Patient:innen mit nicht-heilbarer Erkrankung eine Palliativversorgung angeboten werden. In dieser Situation sollen die Therapieziele regelmäßig überprüft werden. Die aktualisierte S3-Leitlinie geht ausführlich darauf ein und hat Inhalte aus der S3-Leitlinie „Palliativversorgung“ integriert. Außerdem wurden Aspekte der supportiven Behandlung – unter anderem mit Blick auf eine mögliche Mangelernährung – ergänzt.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft vom 5. Juni 2025
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