Knapp 25 Jahre nach der gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die gesellschaftliche Akzeptanz körperlicher Bestrafung so gering wie nie zuvor. Dies zeigt eine aktuelle, repräsentative Befragung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm (UKU) in Kooperation mit UNICEF Deutschland anlässlich des Tages der gewaltfreien Erziehung am 30. April.
So ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, seit der Jahrtausendwende insgesamt gesunken. Gaben in einer Befragung aus dem Jahr 2005 noch rund drei Viertel der Befragten an, einen „Klaps auf den Hintern“ als Erziehungsmethode verwendet zu haben, hielten 2016 noch 44,7 Prozent, 2020 noch 42,7 Prozent und 2025 30,9 Prozent diese Strafe für angemessen – immerhin noch fast jede/r Dritte. Im Jahr 2005 berichteten 53,7 Prozent der Befragten, schon einmal eine „leichte Ohrfeige“ als Erziehungsmethode eingesetzt zu haben, zwischen 2016 und 2020 stagnierten die Zahlen hingegen bei 17,0 bzw. 17,6 Prozent. 2025 hielten dies nur 14,5 Prozent der Befragten für angebracht.
Einführung der gewaltfreien Erziehung keine Symbolpolitik – weitere Anstrengungen notwendig
Trotz der bislang erzielten Fortschritte bleibt einiges zu tun. Laut UNICEF Deutschland und dem Ärztlichen Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am UKU, Prof. Dr. Jörg M. Fegert, ist es unerlässlich, die Anstrengungen zum Schutz von Kindern vor Gewalt weiter zu intensivieren. Denn noch immer hält ein Teil der Bevölkerung körperliche oder emotionale Strafen für angemessen. Insbesondere psychische Gewalt und emotionale Bestrafung in der Erziehung erfahren nach wie vor nicht die notwendige Aufmerksamkeit – trotz ihrer nachgewiesenen negativen Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
„Die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im BGB war keine Symbolpolitik, sondern ein bedeutender Meilenstein – mit konkreten Auswirkungen auf die Einstellungen und das Handeln vieler Eltern“, sagte Prof. Dr. Jörg M. Fegert. „Doch auch wenn der Trend positiv ist, dürfen wir uns nicht ausruhen. Hinzu kommt, dass die Misshandlungsform der Vernachlässigung – also Gewalt durch Unterlassung – nach wie vor weitgehend unbeachtet bleibt. Auch die Ächtung dieser Form der Gewalt muss endlich gesetzlich verankert werden.“
„Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Jahr 2000 war ein wegweisendes Signal: Gewalt als Mittel der Erziehung ist niemals zu rechtfertigen und jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Es ist eine dauerhafte gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor psychischer und physischer Gewalt zu bewahren. Diese Aufgabe hat auch heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt.“
„Seit Einführung des Gesetzes erfuhr die Ablehnung der Gewalt in der Erziehung zunehmend mehr Akzeptanz, insbesondere in der jüngeren Generation“, sagte Dr. Christine Bergmann, ehemalige Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. „Doch noch immer werden grundlegende Kinderrechte nicht ausreichend beachtet. Ein Neustart ist nötig: Um zu erreichen, dass bei allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, zuerst an diese gedacht wird, bedarf es der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.“
Notwendige Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz von Kindern vor Gewalt
Nachfolgende Ansätze sind entscheidend, um Kinder nachhaltig vor Gewalt zu schützen:
Kinderrechte stärken: Die Geschichte der gewaltfreien Erziehung in Deutschland zeigt, wie gesetzliche Maßnahmen zu nachhaltiger positiver gesellschaftlicher Veränderung führen. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde die Rechtsposition von Kindern zusätzlich stärken und so die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz und die Teilhabe von Kindern in allen Lebensbereichen verbessern.
Den Begriff der gewaltfreien Erziehung erweitern: Die gesetzliche Norm zum Recht auf gewaltfreie Erziehung berücksichtigt bislang nicht die Misshandlungsform der Vernachlässigung. Während die Ablehnung körperlicher Gewalt und auch zunehmend der emotionalen Gewalt im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert ist, fehlt es weiterhin an einer breiten Sensibilisierung für die Folgen unterlassener Fürsorge. Der Begriff der gewaltfreien Erziehung sollte daher im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich auf diese Form der Gewalt durch Vernachlässigung ausgeweitet werden.
Datenlage zu Gewalt in der Erziehung verbessern: Die Datenlage zur Gewalt in der Erziehung in Deutschland ist weiterhin lückenhaft. Eine systematische Datenerhebung ist das Fundament für wirksame Prävention und gezielte Intervention. Nur durch fundierte Daten lassen sich das Ausmaß und die Risikofaktoren von Gewalt gegen Kinder erkennen. Darauf aufbauend lassen sich Lösungen erarbeiten sowie politischer und gesellschaftlicher Handlungsdruck erzeugen.
Quelle: Pressemeldung des Uniklinikums Ulm
Pressekontakte
Emily Sitarski, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
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E-Mail: emily.sitarski@uniklinik-ulm.de
Christine Kahmann
UNICEF Deutschland
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