Diabetologie » Diabetes bei Kindern und Jugendlichen

»

Schulbegleitung bei Diabetes: Ein richtungsweisendes Urteil

Symbolbild, Junge mit CGM und Insulinpumpe geht mit Schulrucksack aus dem Haus

Schulbegleitung bei Diabetes: Ein richtungsweisendes Urteil

News

Diabetologie

Diabetes bei Kindern und Jugendlichen

mgo medizin

mgo medizin

Autor

2 MIN

Erschienen in: diabetes heute

Ein siebenjähriges Mädchen, das an Diabetes mellitus Typ 1 leidet, hat erfolgreich gegen ihre Krankenkasse geklagt, um eine Schulbegleitung zu erhalten. Aufgrund der schwer einstellbaren Insulingabe und der Notwendigkeit einer ständigen Überwachung durch Erwachsene, war die Unterstützung von entscheidender Bedeutung für den sicheren Schulbesuch des Kindes.

Der Rechtsstreit

Die Krankenkasse verweigerte zunächst die Finanzierung einer Schulbegleitung und verwies auf den Landkreis als zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Der Landkreis sah hingegen die Krankenkasse in der Pflicht. Eine Lehrerin übernahm vorübergehend die Überwachung des Kindes, was jedoch keine langfristige Lösung darstellte. Nach mehreren Eilverfahren entschied das Sozialgericht Darmstadt zugunsten des Kindes. Dies stellt das bundesweit erste Urteil dar, das Klarheit in Bezug auf die Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes schafft.

Schulbegleitung als häusliche Krankenpflege

Das Gericht stellte klar, dass die Schulbegleitung als „häusliche Krankenpflege“ zu betrachten ist, die auch in der Schule stattfinden kann. Im Gegensatz zur Auffassung der Krankenkasse ist keine Pflegefachkraft erforderlich, sondern ein angelernter Erwachsener kann diese Aufgabe übernehmen. Die medizinische Notwendigkeit der Überwachung, unabhängig vom Schulbesuch, begründet die Zuständigkeit der Krankenkasse. Krankenkassen verweigern jedoch immer öfter die Kostenübernahme mit der Begründung einer Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie. Wichtig ist die Abgrenzung zur Eingliederungshilfe: Die Unterstützung beim Schulalltag fällt in den Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers, während die medizinische Überwachung unter die häusliche Krankenpflege fällt.

Bedeutung für die Praxis

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zwischen medizinischer und sozialer Unterstützung. Für Diabetologen ist es wichtig, die medizinische Notwendigkeit der Schulbegleitung zu erkennen und zu kommunizieren, um die Versorgung ihrer jungen Patienten zu sichern. Die rechtliche Anerkennung als häusliche Krankenpflege kann ähnliche Fälle in der Zukunft beeinflussen und die Versorgung verbessern. Das Urteil stärkt die Position von Familien mit diabeteskranken Schulkindern erheblich und bietet eine solide rechtliche Grundlage für die notwendige Unterstützung.

Schlagworte zu diesem Beitrag

Ein Beitrag von

mgo medizin

mgo medizin

Autor

Autor des Beitrags

Weitere Beiträge zu diesem Thema

älteres Ehepaar gehen im Winter über eine schneebedeckte Brücke

Diabetes im Winter: Was Praxisteams jetzt beachten sollten

News

In den Wintermonaten stehen Menschen mit Diabetes vor besonderen Herausforderungen. Kälte, schwankende Temperaturen und häufigere Infekte können den Stoffwechsel aus dem Gleichgewicht bringen und das Diabetesmanagement erschweren. Diabetologinnen und Diabetologen ...

Diabetologie

Typ-1-Diabetes

Beitrag lesen
Laborröhrchen mit Blut und der Aufschrift oGTT

Früherkennung von Typ-2-Diabetes: Der unterschätzte 1h-OGTT-Wert

News

Aktuelle Forschungsergebnisse aus Tübingen, Helmholtz Munich und dem DZD zeigen: Der Ein-Stunden-Blutzuckerwert im OGTT identifiziert besonders effektiv Risikopatienten für Typ-2-Diabetes – und eröffnet neue Chancen für die gezielte Prävention in ...

Diabetologie

Typ-2-Diabetes

Beitrag lesen
verschiedene Hände liegen übereinander

DANK-Forderung nach Public-Health-Strategie

Berufspolitik

Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) lud auf dem DDG-Kongress Ende Mai in Berlin zu einem Symposium mit dem Titel „Die neue Bundesregierung: Neustart oder Handbremse für die Präventionspolitik in ...

Diabetologie

Sonstiges

Beitrag lesen