Nach wochenlangen Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss auf die Steigerung zum 1.1.2026 geeinigt.
„Die erzielte Einigung ist ein Kompromiss, der uns nicht leichtgefallen ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen. Angesichts der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen und der aktuellen Diskussion um Spargesetze und Nullrunden sei es insgesamt ein positives Ergebnis. Beide Seiten hätten gemeinsam Verantwortung übernommen, fuhr Gassen fort. Die Steigerung des Orientierungswertes (OW) federe die Kostensteigerungen der Praxen ab. Und das Ergebnis zeige, dass die ambulante Versorgung das Rückgrat der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sei.
Vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht zuletzt durch die unerhörte Belastung der Beitragszahler durch versicherungsfremde Leistungen, stelle die Einigung gleichzeitig ein klares Signal an die Politik dar: „Die gemeinsame Selbstverwaltung ist aktiv und auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen voll handlungsfähig“, betonte Gassen. Mit dem Plus von 2,8 % beträgt der Orientierungswert laut KBV ab 1. Januar dann 12,7404 Cent (aktuell: 12,3934 Cent). Die Erhöhung wirkt sich auf die Preise der EBM-Leistungen aus, die entsprechend steigen. In der Begründung des Beschlusses ist zum zweiten Mal in Folge explizit die Berücksichtigung des ärztlichen Leistungsanteils im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung des OW festgehalten worden. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit kontrovers im Bewertungsausschuss gesehen.
Franz-Günter Runkel
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Als verantwortbares Ergebnis hat der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen den geringen Anstieg des Orientierungswertes für 2026 interpretiert; ©KBV
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