Im chirurgischen Umfeld ist die betriebsärztliche Betreuung des medizinischen Personals, die oft unter hohen physischen und psychischen Druck arbeiten, von entscheidender Bedeutung. Ergonomische Maßnahmen im OP-Bereich, die Unterstützung bei der korrekten Anwendung von Schutzausrüstungen und die Verhütung von Arbeitsunfällen gehören zu den wesentlichen Aufgaben. In dieser Übersichtsarbeit wird das betriebsärztliche Handlungsfeld im Kontext der Chirurgie dargestellt.
Zusammenfassung
In jedem Beruf, bei jeder Tätigkeit, in jedem Unternehmen gibt es Belastungen, die potenziell gesundheitsrelevant sein können. Schwere körperliche Tätigkeiten und Gefahrstoffbelastungen am Arbeitsplatz treten immer weiter in den Hintergrund der arbeitsmedizinischen Praxis und Forschung.
Das Ziel dieser Übersichtsarbeit ist, das betriebsärztliche Feld im Kontext der Chirurgie darzustellen und die Methode ist eine narrative Übersicht.
Die Arbeitsmedizin ist ein weit gefasstes medizinisches Fachgebiet, das sich umfassend mit dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie mit der Diagnose und Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen beschäftigt. Die Betriebsmedizin ist ein spezialisierter Bereich innerhalb der Medizin, der sich gezielt auf präventive Maßnahmen und die praktische Umsetzung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsrichtlinien in Unternehmen bzw. ganz konkret vor Ort am Arbeitsplatz konzentriert. Betriebsärztliche zentrale Aufgabe ist es, den Arbeitgeber, die für den Arbeitsschutz und für die Unfallverhütung im Betrieb Verantwortlichen und die Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der menschengerechten und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeit zu beraten und zu unterstützen als auch letztlich diese konsequent optimieren zu helfen. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt untersuchen, beurteilen und beraten die Beschäftigten im Rahmen der gesetzlich geregelten arbeitsmedizinischen Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (nach »Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge«, ArbMedVV, in der derzeit gültigen Fassung vom 12.04.2019). Ein Teil betriebsärztlicher Aufgaben betrifft arbeitsphysiologische, -psychologische, -hygienische und ergonomische Fragen, die für die Gesundheit von Beschäftigten relevant sind, insbesondere Aspekte des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung.
Der zukunftsorientierte Ansatz des Konzepts einer modernen arbeitsmedizinischen Betreuung zeigt die Betriebsärztin und den Betriebsarzt in der Leitung eines Präventionsteams, das sich aus verschiedenen Fachexpertinnen und -experten mit besonderer Qualifikation zusammensetzt, u. a. auch aus nichtärztlichen Gesundheitsberufen. Betriebsärztinnen und -ärzte sind erforderlich, um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz vollumfänglich zu gewährleisten, so auch ganz spezifisch in (allgemein-/viszeral-) chirurgischen Kliniken.
Autoren: I. Böckelmann, C. Ganzert, F. Meyer, B. Thielmann
Lesen Sie den Originalbeitrag zu diesem Thema in chirurgische praxis (2025).



