Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Typ-1-Diabetes (T1D) aktualisiert. Die Änderungen betreffen u.a. die Eingangsdiagnose. Für die gesicherte Diagnose eines T1D wurde als Glykämiekriterium der HbA1c-Wert sowie bei Bedarf die Bestimmung des C-Peptids zur Unterscheidung zwischen T1D und Typ 2 ergänzt. In die Anforderungen aufgenommen wurde zudem, dass Daten aus einem Real-Time-Messgerät zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung für die Therapiesteuerung berücksichtigt werden können. Kinder und Jugendliche sowie evtl. auch Betreuungspersonen sollen noch vor dem Einsatz im sicheren Umgang damit geschult werden. Zur Vermeidung diabetischer Folgeerkrankungen wurden die Anforderungen um weitere präventive Maßnahmen ergänzt, so z.B. regelmäßige Schuh-Inspektion sowie fußdruckentlastendes Verhalten beim diabetischen Fußsyndrom. Zudem wurden die Empfehlungen der medikamentösen Therapie mit Statinen bei arterieller Hypertonie angepasst. Wegen des potenziellen Zusammenhangs zwischen Glukoseeinstellung und Paradontitis soll auf die jährlichen zahnärztlichen Kontrollen hingewiesen werden. Der G-BA-Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt.
Quelle: Praxisnachrichten Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
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