Nach dem Beschluss des Bundestags hat auch der Bundesrat Mitte Februar die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz gebilligt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat angekündigt, nun die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss zu beginnen.
KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister kündigte an: „Wir sind bereit, sofort mit den Verhandlungen zu beginnen.“ Laut Gesetz soll die Entbudgetierung zum vierten Quartal dieses Jahres kommen. Das Ziel, bis Oktober alle Details mit den Krankenkassen zu regeln, sei wegen der „hochkomplexen“ Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) „sehr, sehr ambitioniert“. Zudem enthalte der Beschluss „bedauerlicherweise einige Haken“. So seien Sätze zur Bereinigung der MGV im Gesetzestext nicht angepasst worden, obwohl dazu bereits Konsens mit dem Bundesgesundheitsministerium bestanden habe. „Das macht die Verhandlungen im Bewertungsausschuss zur Bereinigung einfach sehr viel schwieriger“, sagte der KBV-Vorstandsvize.
KBV und GKV-Spitzenverband sollen Details der Pauschalen festlegen
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben darüber hinaus den Auftrag, Näheres zu den zwei neuen Pauschalen für Hausärzte zu regeln. Dabei handelt es sich um eine Strukturpauschale und um eine Versorgungspauschale für Chroniker. Beide Pauschalen hatte der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband bereits Ende 2023 mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vereinbart. Sie wurden jetzt zusammen mit der Entbudgetierung beschlossen und könnten ebenfalls zum 1. Oktober kommen. Die neue Strukturpauschale solle die bisherige Strukturpauschale, die Gebührenordnungsposition (GOP) 03040, ersetzen, die knapp ein Drittel des hausärztlichen Fallwertes ausmache, sagte Hofmeister. Sie sei an zusätzliche Anforderungen geknüpft, die im Gesetz zum Teil schon exemplarisch aufgeführt seien.
Die neue Versorgungspauschale wiederum sei für Patienten mit leichten oder einzeln chronischen Erkrankungen gedacht, verbunden mit der Voraussetzung, dass die Patienten nicht mehr so häufig in der Praxis erscheinen wie bisher. Diese Pauschale werde „weniger wert sein als die bisherige viermalige Abrechnung der alten Ziffer“, betonte Hofmeister. Zudem erhalte ein Arzt die Pauschale, auch wenn der Patient wegen seiner chronischen Erkrankung bei mehreren Ärzten in Behandlung sei. Im schlimmsten Fall müsse die Chronikerziffer Ärzten wieder weggenommen werden.
Bundesrat kritisierte rudimentäres Gesetz
Im Bundesrat handelte es sich beim GVSG um ein Einspruchs-, aber nicht um ein Zustimmungsgesetz. Vertreter der Bundesländer wie Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Baden-Württemberg) und Ministerin Bettina Müller aus Brandenburg äußerten sich enttäuscht über den rudimentären Charakter. Lucha griff auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an und bescheinigte ihm, ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz vorgelegt zu haben.
Autor: Franz-Günter Runkel
Quelle: Der Allgemeinarzt
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