Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich auch als „Krankenschein“ bekannt, ist ein zentrales Element im deutschen Arbeitsrecht. Sie dient nicht nur als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, sondern auch als Basis für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Angesichts der zahlreichen Regelungen und der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit Anfang 2023, ist es wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl der Patienten als auch der Ärzte genau zu verstehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das deutsche Arbeitsrecht legt klare Vorgaben für die Ausstellung und Verwendung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fest. Die AU wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt, welches Arbeitnehmern bei Krankheit eine Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen garantiert. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung von Krankengeld.
Seit Januar 2023 wird die eAU verpflichtend für gesetzlich Versicherte eingeführt, was den Prozess der Krankmeldung erheblich vereinfacht. Dabei übermittelt die Arztpraxis die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse, die dann den Arbeitgeber informiert. Dies reduziert den administrativen Aufwand und beschleunigt die Datenübermittlung.
Verantwortung der Ärzte
Ärzte tragen eine wesentliche Verantwortung bei der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit sorgfältig diagnostizieren und die voraussichtliche Dauer angeben. Die Bescheinigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Rückdatierungen sind nur in Ausnahmefällen und bis zu drei Tagen zulässig.
Zudem müssen Ärzte sicherstellen, dass die Bescheinigung alle notwendigen Informationen enthält, ohne die Privatsphäre des Patienten zu verletzen. So wird der Grund der Erkrankung nicht auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber angegeben.
Häufige Missverständnisse und Herausforderungen
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Arbeitnehmer glauben, die AU sei automatisch ein Garant für die Lohnfortzahlung. In Wirklichkeit kann der Arbeitgeber den Beweiswert der AU in Frage stellen, insbesondere wenn es begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Krankmeldung mit einer Kündigung oder anderen auffälligen Ereignissen zeitlich zusammenfällt.
Die elektronische AU hat zudem einige Herausforderungen mit sich gebracht. Obwohl sie den Prozess vereinfacht, müssen Arbeitnehmer weiterhin sicherstellen, dass die Krankmeldung unverzüglich beim Arbeitgeber eingeht. Versäumnisse können zu Abmahnungen oder sogar zu Kündigungen führen.
Quellen
https://personaldienst-online.de/wp-content/uploads/2024/09/efggzblzypm.jpg
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung
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