Nachdem kürzlich noch von Meinungsunterschieden in der Regierungskoalition die Rede war, ging es jetzt recht schnell. Das Bundeskabinett hat den Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) gebilligt und damit das Verfahren der parlamentarischen Beratung gestartet. Was sich ändert.
Das Sondervermögen Infrastruktur soll stärker in Anspruch genommen werden, um die Umstrukturierung von Krankenhäusern zu finanzieren. Bis zu drei Jahre dürfen Krankenhäuser von den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen abweichen, ehe diese endgültig scharfgestellt werden. Außerdem definiert das KHAG Fachkliniken präziser und Belegärzte sollen besser in die Reform integriert werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gibt an, dass ihr Gesetz unverändert an den Zielen der Reform festhält und sie lediglich praxistauglich gestalte.
Die entscheidende Veränderung liegt darin, dass die Interessen der Bundesländer stärker berücksichtigt werden. Die KHAG-Fristen zur Umsetzung der Reform werden um ein Jahr verlängert. Der Bund investiert zusätzlich vier Mrd. Euro in den Transformationsfonds. Strukturell möchte Ministerin Warken Standorte zusammenlegen, Leistungsgruppen platzieren und neue Krankenhäuser bauen.
DKG kritisiert erhebliche Defizite im KHAG-Entwurf
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht hingegen noch erhebliche Defizite mit Blick auf die im Koalitionsvertrag verabredeten Anpassungen der Krankenhausreform. Substanzielle Verbesserungen, die die Krankenhausreform dauerhaft praxistauglich machen sollten, sind nicht zu finden. Insgesamt bleibt die Reform der Reform auch weit hinter den Erwartungen und Forderungen der Länder zurück, so die Krankenhausgesellschaft.
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, findet wenige Woche vor dem Deutschen Krankenhaustag deutliche Worte: „Das jetzt vorgelegte Gesetz zur Reformanpassung erfüllt aber die Erfordernisse dauerhaft verlässlicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von Bürokratie nicht. Die Reform verfehlt damit die selbst gesteckten Ziele der Politik.“
Die Bundesländer werden nach Einschätzung der DKG in vielen Regionen vor allem in der Fläche nicht mehr in der Lage sein, eine eigenständige und am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete Krankenhausversorgung zu planen und umzusetzen. „Die Kompetenz zur Krankenhausplanung, einem verfassungsrechtlich den Ländern zugeordneten Politikfeld, üben künftig Bund und Krankenkassen aus. Die von den Ländern selbst immer wieder geforderten Gestaltungsspielräume hängen damit im Einzelnen von der Zustimmung der Krankenkassen ab“, unterstrich Dr. Gaß.
Auch für zahlreiche der sehr erfolgreich und mit hoher Qualität arbeitenden Fachkliniken dürfte es eng werden. Den von ihnen geforderten breiten Entscheidungsspielraum zum Erhalt der Fachkliniken werden die Länder auch hier nicht haben, befürchtet die Krankenhausgesellschaft. „Beim Thema Finanzierung treten wir auf der Stelle. Alle wissen, dass die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ihren eigentlichen Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern, nicht erfüllen wird. Grund- und Regelversorgungskliniken, die in Folge der Reform ihr Leistungsspektrum einschränken müssen, erhalten keinerlei Ausgleich für die dadurch wegfallenden Erlöse“, betonte der DKG-Vorstandsvorsitzende. Viele Kliniken ständen deshalb vor dem Aus. Dennoch halte das Gesetz an diesem Teil der Reform fest.
Bildquelle: WISO/Schmidt-Dominé



