Der Krankenhaussozialdienst (KSD) hat in den letzten Jahren sukzessive an Bedeutung gewonnen. Die Regulierung von Krankheitsfolgen rückt neben der Heilung der Erkrankung und Beachtung psychisch-mentaler Folgen in den Fokus. Es wird ein Überblick über die moderne interaktive Rolle des KSD im klinischen Setting insbesondere mit der Allgemein- und Viszeralchirurgie gegeben.
Zusammenfassung
Der Krankenhaussozialdienst (KSD) hat in den letzten Jahren sukzessive an Bedeutung im Rahmen einer ganzheitlichen, komplexen und allumfassenden Patientenversorgung gewonnen. Ziel ist es, eine narrative Kurzübersicht über die moderne interaktive Rolle des KSD im klinischen Setting, insbesondere mit der Allgemein- und Viszeralchirurgie, auf Basis selektiver Referenzen der themenbezogenen aktuellen Literatur und einschlägiger Managementerfahrungen des eigenen Krankenhaussozialdienstes der täglichen Praxis zu geben.
Die Regulierung von Krankheitsfolgen wie beispielsweise Arbeitsverlust, Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit von sozialen Sicherungsleistungen rückt neben der Heilung der Erkrankung und Beachtung psychisch-mentaler Folgen in den Fokus. Neben der psychosozialen Beratung von Patientinnen und Patienten und deren unmittelbar betroffenen Bezugspersonen steht zunehmend das gesetzlich verankerte Entlassmanagement als Regelleistung der Krankenhäuser während der stationären Behandlung im Mittelpunkt. Die Krankenhaussozialarbeit findet hauptsächlich auf 2 Ebenen statt: auf der Patientenebene und auf Systemebene innerhalb des Krankenhauses. Medizinische Behandlungserfolge sollen in der stationären Akutversorgung durch ein angepasstes Überleitungsmanagement, welches sich an den Kostenträindividuellen Ressourcen der Patientinnen und Patienten orientiert, gesichert werden.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine spezielle Form der medizinischen Rehabilitation, die das Ziel hat, verlorengegangene körperliche und organbezogene Funktionen wiederzuerlangen bzw. auszugleichen und eine Reintegration in den Alltag oder das Berufsleben zu ermöglichen, die AHB-Entscheidungsfindung erfolgt in abzuklärender Übereinstimmung von Wahloption der Patientin oder des Patienten, Diagnose, Platzverfügbarkeit, Betreuungsprofil der AHB-Einrichtung und bestehendem Vertrag des Kostenträgers mit der infrage kommenden AHB-Institution. Eine geriatrische Rehabilitation kann möglich werden, wenn die ältere multimorbide Patientin oder der ältere multimorbide Patient den strukturellen Anforderungen der »regulären« AHB nicht gerecht wird, sie jedoch rehabilitationsbedürftig sind sowie über ein Rehabilitationspotenzial und eine positive Rehabilitationsprognose verfügen, mit dem Ziel, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. zu reduzieren.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) beinhaltet ärztliche und pflegerische Leistungen, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomlinderung, die in vertrauter häuslicher Umgebung stattfindet, verfolgt die enge und gut abgestimmte interprofessionelle Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen (Palliativmedizinerinnen und -mediziner, Pflegekräfte, Pflegeberatende, Apothekerinnen und Apotheker, Sanitätshäuser oder Überleitungspflegekräfte etc.), wird entweder als Beratungs- oder Koordinationsleistung erbracht (oder) findet als unterstützende Teil- oder vollständige Versorgung statt (Voraussetzung: Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer zeitgleich begrenzten Lebenserwartung).
Der KSD bedient auch die Einhaltung von Verweildauern und ist damit indirekt erlösrelevant; identifiziert eine durch soziale Probleme verursachte Fehlnutzung des Krankenhauses (soziale Indikation) und findet langfristige Lösungen, die Patientinnen und Patienten befähigt, nachhaltig Versorgungsangebote zu nutzen (Vermeidung von Drehtüreffekten sowie prä- und poststationären Planungsdefiziten).
Ein Hauptaufgabenfeld des KSD ist die individuelle psychosoziale und sozialrechtliche Beratung und Begleitung der Patientinnen und Patienten, was sich aus der ermittelten Sozialanamnese, der sozialen Diagnose sowie der derzeitigen Situationsanalyse ergibt – soziale Arbeit ist auch eine Intervention, die die ärztliche, therapeutische und pflegerische Versorgung abrundet, indem sie intrapersonelle und soziale Probleme der Patientinnen und Patienten im Kontext ihrer Erkrankung löst oder eine Lösung anbahnt (psychosoziale, wirtschaftliche und soziale Intervention, soziale Krisenintervention). Es werden vermehrt Qualitätsmanagementsysteme (vor allem hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) auch in der klinischen Sozialarbeit implementiert, um ihre Leistungserbringung nach qualifizierten Standards zu benennen, zu dokumentieren und auszuwerten, so z. B. hinsichtlich Beratungsinhalten, des Beratungsumfanges, der Dokumentation und Evaluation von Krankenhaussozialdienstleistungen. Um dem Spannungsfeld fehlenden Personals in der Nachversorgung und dem in den letzten Jahren gestiegenen Koordinierungsaufwand gerecht zu werden, etablieren sich als obligatorisch zunehmend geforderte digitale Entlass- und Vermittlungsplattformen in deutschen Krankenhäusern. Der KSD kooperiert eng, interprofessionell und sektorenübergreifend mit den klinisch tätigen Psycho(onko)loginnen und Psycho(onko)logen, dem Medizincontrolling und der klinisch tätigen Ärzteschaft sowie extern mit Haus- und niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten, Rehabilitations-, Pflege- und Palliativeinrichtungen, Pflegediensten, der SAPV, Kostenträgern, MD/Medicproof, Angehörigen, Betreuenden oder kommunalen Sozialdiensten etc.
Zusammengefasst zielt Soziale Arbeit im Krankenhaus auf eine Vereinigung von Interessen ab, die den Ansprüchen der Patientinnen und Patienten, des Krankenhauses (rechtzeitige Entlassung und nachhaltige Sicherung des Behandlungserfolges) sowie denen der Kostenträger für Leistungen im Gesundheitswesen gerecht werden soll.
Autoren: E. Willer, F. Meyer
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