Wie in den letzten Jahren auch wurden die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI im epidemiologischen Bulletin 04/2025 zusammengefasst und die Änderungen aus dem letzten Jahr entsprechend eingefügt. Im Folgenden werden diese Änderungen nochmal zusammengefasst.
Impfkalender – mehr Übersicht durch neues Format
Eine aus Sicht des Autors sehr gelungene Änderung ist die Aufteilung des Impfkalenders für Standardimpfungen in die zwei Bereiche von Geburt bis 48 Monate und in die Zeit danach. Das reduziert die Anzahl der Impfungen im Kalender auf die jeweilige Alterszielgruppe und schafft damit auch deutlich mehr Übersicht. Gerade für Hausärzte, bei denen die Grundimmunisierung in den ersten Lebensjahren selten durchgeführt wird, ist die Tabelle ab fünf Jahren eine kompakte und klare Übersicht geworden. Neu aufgenommen wurde die Impfempfehlung für RSV in Form des monoklonalen Antikörpers nach Geburt und für Erwachsene ab 75 bzw. ab 60 mit Indikation, weswegen eine neue Altersspalte ab 75 Jahren eingefügt wurde.
Änderungen in den Impfempfehlungen
Die Empfehlungen ab 18 Jahren aus den letzten zwölf Monaten wurden in der Tabelle zu den Standardimpfungen des Erwachsenenalters sowie zu Indikations-(Berufs- und Reiseimpfungen) und Auffrischimpfungen für alle Altersgruppen eingearbeitet.
Influenza ab 60 Jahren:
Ab der kommenden Influenzasaison wird aufgrund der besseren Wirksamkeit neben dem Ei-basierten Hochdosisimpfstoff mit vierfacher Antigenmenge Efluelda® (Sanofi) auch der mit MF59 adjuvantierte, ebenfalls Ei-basierte Impfstoff Fluad® (Seqirus) für alle über 60-Jährigen gleichwertig empfohlen. Aufgenommen wurde auch, dass auch ein Influenza-Standardimpfstoff (Ei- oder Zell-basiert) verwendet werden kann, wenn die Gabe eines der bereits genannten Impfstoffe aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, was aber in Hinblick auf die Erstattung gut dokumentiert sein sollte. Das gilt auch bei Lieferengpässen für den hochdosierten oder adjuvantierten Impfstoff. Ansonsten muss einer der empfohlenen Impfstoffe genutzt werden. Da die Yamagata-B-Linie weiterhin verschwunden bleibt, werden auch für die Saison 2025/2026 ausschließlich trivalente (A,A,B) Impfstoffe empfohlen.
RSV bei Erwachsenen:
Die STIKO empfiehlt eine einmalige Impfung gegen RSV für alle Älteren ab 75 Jahren als Standardimpfung. Zusätzlich sollten Personen zwischen 60 und 74 Jahren geimpft werden, die im Pflegeheim sind oder wenn eine chronische Erkrankung mit schwerer Ausprägung vorliegt:
- Erkrankungen der Atmungsorgane
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Nierenerkrankungen
- hämato-onkologische Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- neurologische oder neuromuskuläre Erkrankung
- schwere angeborene oder erworbene Immundefizienz
Auch wenn es in den STIKO-Empfehlungen nicht direkt berücksichtigt ist, sind multimorbide Personen auch durch schwere Verläufe von RSV-Infektionen besonders gefährdet. Das trifft auch auf unter 60-Jährige unter Immunsuppression zu. Allerdings sind alle Impfstoffe erst ab einem Alter von 60 Jahren zugelassen.
In Deutschland sind aktuell drei Impfstoffe verfügbar. Der proteinbasierte Impfstoff Abrysvo® (Pfizer), der proteinbasierte AS01-adjuvantierte Impfstoff Arexvy® (GSK) und der mRNA-Impfstoff mResvia® (Moderna). Die STIKO-Empfehlung gilt aktuell jedoch nur für die Verwendung der beiden proteinbasierten RSV-Impfstoffe.
Tollwut bei beruflicher Indikation:
Hier wurde in Hinblick auf Personen mit besonderer beruflicher Gefährdung (Laborpersonal, Kontakt zu Fledermäusen, direkter Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut) das Vorgehen zur Kontrolle des Impferfolges angepasst. Bei erhöhter Exposition gegenüber Tollwutviren werden im Abstand von zwei bis vier Wochen zum Drei-Dosen-Impfschema standardisierte serologische Tests zum Ausschluss eines primären Impfversagens empfohlen. Eine erneute Kontrolle ist nach ca. sechs Monaten zur Erfassung eines sekundären Impfversagens sinnvoll.
Neuerungen auch bei den ganz Kleinen – RSV zur Säuglingsimmunisierung
Der monoklonale Antikörper Beyfortus® (Nirsevimab) wird von der STIKO für alle Neugeborenen und Säuglinge unter einem Jahr unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer ersten RSV-Saison empfohlen. Dabei erhalten Neugeborene, die zwischen Oktober und März, also während der RSV-Saison, geboren sind, den Antikörper so bald es geht nach der Geburt, was auch noch in der Klinik oder direkt bei Entlassung erfolgen kann – ansonsten direkt im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison. Die Impfung sollte spätestens bis zum ersten Geburtstag nachgeholt werden, außer es ist in der Zwischenzeit eine RSV-Infektion aufgetreten. Wurde die Mutter in der Schwangerschaft schon mit Abrysvo® (Zulassung in der Schwangerschaft zur Prävention von RSV-Infektionen beim Neugeborenen) geimpft, sollte eine Impfung nur bei bekannten Risikofaktoren erfolgen. Bei entsprechenden Risikokonstellationen kann alternativ auch Synagis® (Palivizumab) verwendet werden.
Neue verfügbare Impfstoffe
Neben den genannten Neuerungen sind weitere neue Impfstoffe mit Zulassung in der STIKO-Liste aufgeführt:
- Tetana®: Tetanus Impfstoff
- Imovax-Polio®: inaktivierter Poliomyelitis Impfstoff
Beide Impfstoffe sind zur Anwendung ab einem Alter von zwei Monaten zugelassen, ohne Begrenzung im Alter.
Autor: Dr. med. Markus Frühwein
Quelle: Der Allgemeinarzt
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