Reine Formfehler einer Praxis haben einen ruinösen Arzneimittelregress bewirkt. Die KBV reagiert empört und fordert schnelle Konsequenzen.
Das Bundessozialgericht hat den existenzbedrohenden Regress von Krankenkassen aufgrund einer rein bürokratischen Argumentation der Krankenkassen bestätigt.
„Geradezu absurd und unglaublich, aber leider wahr: Wegen eines Formfehlers überziehen Krankenkassen ärztliche Kollegen einer Praxis, die medizinisch vollkommen korrekt gehandelt haben, mit einem ruinösen Regress in Höhe von fast 500.000 Euro“, zeigen sich Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erschüttert. Das Bundessozialgericht hat den Regress von 500.000 Euro gerade bestätigt (BSG AZ: B 6 KA9/24 R).
„Geradezu absurd und unglaublich, aber leider wahr: Wegen eines Formfehlers überziehen Krankenkassen ärztliche Kollegen einer Praxis, die medizinisch vollkommen korrekt gehandelt haben, mit einem ruinösen Regress in Höhe von fast 500.000 Euro“, zeigen sich Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erschüttert. Das Bundessozialgericht hat den Regress von 500.000 Euro gerade bestätigt (BSG AZ: B 6 KA9/24 R).

Die BSG-Entscheidung sei „völlig unverhältnismäßig zum formellen Fehler“. Sie werfe aber auch ein grelles Schlaglicht darauf, dass man dringend eine gesetzliche Klarstellung brauche, um die sogenannte Differenzkostenberechnung auszuweiten. Danach werden Regresse auf die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Kosten, die bei einer wirtschaftlichen Verordnung angefallen wären, begrenzt. Dadurch wäre der teure Regress auf ein sehr viel erträglicheres Maß reduziert worden.
Franz-Günter Runkel
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