Urologie » Sonstiges

»

DKG begrüßt Länder-Klage gegen G-BA vor dem Bundesverfassungsgericht

DKG begrüßt Länder-Klage gegen G-BA vor dem Bundesverfassungsgericht

Berufspolitik

Urologie

Sonstiges

mgo medizin

mgo medizin

Autor

2 MIN

Erschienen in: UroForum

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der von den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde eine wichtige Gelegenheit, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, in welchem Umfang Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und bundesrechtliche Vorgaben die Krankenhausplanung der Länder beeinflussen oder beschränken dürfen.

Prof. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, unterstützt die rechtliche Überprüfung der G-BA-Kompetenzen. (Foto: Runkel)
Prof. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, unterstützt die rechtliche Überprüfung der G-BA-Kompetenzen. (Foto: Runkel)

„Gerade vor der anstehenden Krankenhausreform ist es richtig und wichtig, höchstrichterlich Grenzen festzulegen oder klar zu benennen, um die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung zu sichern“, betont Prof. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG. Kern der Verfassungsbeschwerde ist nicht die grundsätzliche Frage, ob bundesweite Vorgaben zur Sicherung der Versorgungsqualität sinnvoll und zulässig sind, sondern nur wie diese Vorgaben ausgestaltet sein müssen, um die Krankenhausplanung der Länder nicht unzulässig einzuschränken.

Die DKG unterstützt Mindestmengenregelungen als geeignetes Instrument, um Gelegenheitsversorgung zu vermeiden. Ob die Mindestmengenregelungen des G-BA in ihrer jetzigen Form tatsächlich mit der Krankenhausplanungshoheit der Länder vereinbar sind, bleibt abzuwarten. „Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird Klarheit darüber schaffen, in welchem Umfang die Krankenhausplanung weiterhin als Ländersache und Ausdruck der Länderhoheit bestehen bleibt“, so Prof. Neumeyer.

Insofern stehe zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht schnell über die Annahme der Beschwerde der Länder befinde und auch die weitere gerichtliche Klärung zügig erfolge. Denn sowohl die Mindestmengenvorgaben als auch die anstehende Krankenhausreform schaffen laut DKG Fakten, die selbst bei einem späteren Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht nur schwer rückgängig zu machen sind. „Geschlossene Krankenhäuser oder abgebaute Abteilungen lassen sich nicht kurzfristig wiederherstellen.“

Bildquelle: Sb – adobe.stock.com

Schlagworte zu diesem Beitrag

Ein Beitrag von

mgo medizin

mgo medizin

Autor

Autor des Beitrags

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Dres. Andreas Gassen (v.l.), Sibylle Steiner und Stephan Hofmeister weisen auf das KBV-Angebot einer erweiterten 116117-Struktur hin. (Foto: KBV)

KBV: Notfallreform bringt mehr Probleme als Lösungen

Berufspolitik

„Dieser Entwurf löst keine Probleme, sondern schafft eher noch neue“, lautet das kritische Fazit des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angesichts des Referentenentwurfs einer Notfallreform. Die ambulante Medizin könne die politisch zugedachte Rolle in keiner Weise erfüllen.

Urologie

Berufspolitik

Beitrag lesen
Hand zeigt auf interaktive Datenvisualisierungen und Diagramme auf einem digitalen Bildschirm, Symbol für Datenanalyse und Digitalisierung.

KI-System zur klinischen Entscheidungs­hilfe bei Nierenkoliken

Fachartikel

Angesichts aktueller Herausforderungen im Gesundheitssystem wird der Aufbau moderner, digital unterstützter Versorgungsstrukturen immer wichtiger. Der demografische Wandel erhöht den Bedarf an medizinischer Betreuung, während gleichzeitig immer weniger Hausärzte verfügbar sind und die Patientenzufriedenheit sinkt.

Urologie

Nierenzellkarzinom

Beitrag lesen
Chirurgen bei einer Operation im sterilen Operationssaal unter OP-Lichtern.

Heinzelbecker-Stöckle: Tandem soll Marburger UK retten

Uroskop

2025 ist ein Jahr mit Personalwechseln an den Spitzen der urologischen Universitätskliniken in Deutschland. Marburg, Heidelberg, Homburg- das sind nur einige Schauplätze personeller Wechsel in diesem Jahr. Am interessantesten ist sicher das Dreieck Marburg, Heidelberg, Homburg, das im Mittelpunkt des heutigen Uroskops steht.

Urologie

Beitrag lesen