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UroSkop: Bundesregierung hat keine Hinweise für Kampf um Arzt-Termine in der GKV

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Erschienen in: UroForum

Die Wogen gingen in den politischen Diskussionen regelmäßig hoch, wenn es um Arzttermine für GKV-Patienten ging. Ein sehr emotionales Thema, an dem sich die Geister scheiden. Gerade hat die Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen geantwortet und eine erstaunliche Antwort gegeben. Das zweite Thema befasst sich mit einer wichtigen Änderung des Transplantationsgesetzes. Das Bundesgesundheitsministerium legt einen Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz vor, zu dem heute in Berlin eine Anhörung stattfindet.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Janosch Dahmen von Bündnis 90/Die Grünen sieht schnelle Arzttermine für Privat- bzw. Selbstzahlerpatienten als häufig an. (Foto: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Janosch Dahmen von Bündnis 90/Die Grünen sieht schnelle Arzttermine für Privat- bzw. Selbstzahlerpatienten als häufig an. (Foto: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Die Grünen-Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Armin Grau, Dr. Janosch Dahmen und andere hatten nachgefragt. „Presseberichte in unterschiedlichen Medien legen nahe, dass manche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gesetzlich Versicherten erst dann zügig einen Arzttermin ermöglichen, wenn diese die Kosten hierfür auf Selbstzahlungsbasis selbst übernehmen“, schrieben die Abgeordneten. Das TV-Magazin „Panorama“ hatte unter der Headline „Früherer Arzttermin gegen Geld“ berichtet. Selbst der Bayerische Rundfunk entdeckte einen „Kampf um Arzttermine“ und sah dahinter Konflikte zwischen Selbstzahlern und Kassenpatienten.

Für Janosch Dahmen und Kollegen ist klar: „Auch in früheren Jahren gab es offenbar bereits vergleichbare Fälle, und es muss leider nach Ansicht der Fragesteller davon ausgegangen werden, dass es sich dabei nicht um wenige Einzelfälle handelt (…) Dabei gibt es bereits Rechtsprechung, die vergleichbares Verhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten untersagt (z. B. Landgericht Düsseldorf, 26. Juni 2024 Aktenzeichen 34O10722). Solches Verhalten sei dem Urteil nach ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung. Ärztinnen und Ärzten sei es nicht gestattet, von Patientinnen oder Patienten Geschenke oder andere Vorteile für sich zu fordern oder sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werde, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.“ Nun sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass Privatpatienten früher einen Arzttermin erhalten als Kassenpatienten. Das ist keine neue Entwicklung, aber muss zumindest in vielen Fällen eher als Regel denn als Ausnahme gesehen werden.

Die Bundesregierung hat die mediale Berichterstattung zum Thema Selbstzahlersprechstunden und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zur Kenntnis genommen, wie sie in ihrer Antwort schreibt. Trotzdem betont sie: „Derzeit liegen der Bundesregierung keine validen Erkenntnisse vor, die ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten aufzeigen. Die Bundesregierung wird daher mit der KBV und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie den für die KVen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder in den Austausch zu gehen.“ Man darf gespannt sein!

Unser zweites Thema: Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vorgelegt, zu dem heute die Verbände in Berlin gehört werden. Neben anonymen Nierenspenden sollen in Zukunft auch Überkreuz- und Kettenspenden legal werden. Die Bundesärztekammer begrüßt dieses Gesetzesvorlagen für neue Regeln in der Lebendorganspende. „Es ist gut, wenn in Zukunft mehr Menschen, die das nach reiflicher Überlegung wünschen, eine Niere für andere geben können“, sagt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 3.701 Organe transplantiert, jedes sechste kam von einem Lebenden, so die BÄK.

„Allein auf Nierentransplantationen warten über 10.000 Menschen“, erklärt PD Dr. Fabian Halleck, geschäftsführender Oberarzt der Transplantation an der Berliner Charité und als Ständiger Gast einer der Fachleute in der „Ständigen Kommission Organtransplantation“ der Bundesärztekammer. „Die Wartezeiten sind teils dramatisch länger als im EU-Ausland, viele warten länger als zehn Jahre.“

Nach deutschem Recht muss eine lebend spendende Person derzeit nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein, sondern auch zu dessen engem persönlichen Umfeld gehören. „Das ist eine im europäischen Vergleich sehr restriktive Regelung“, sagt der Jurist Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats und ebenfalls Ständiger Gast in der Organspende-Kommission. Deshalb begrüßt die Bundesärztekammer, dass der Referentenentwurf weitgehend ihren Reformvorschlägen folgt. Neben anonymen Nierenspenden sollen in Zukunft auch Überkreuz- und Kettenspenden legal werden: Passt ein spendebereiter Angehöriger biologisch nicht zu „seinem“ Kranken, darf sein Organ in Zukunft an ein anderes Spender-Empfänger-Paar vermittelt werden.

Chance auf Therapieerfolge bei Lebendspenden sehr hoch

„Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung für unsere Patienten besonders sinnvoll“, sagt Transplantationsmediziner Halleck. Aus demselben Grund unterstützt er, dass der Vorrang postmortaler Spenden fallen soll. Bisher waren Lebendspenden in den meisten Fällen erst erlaubt, wenn sich kein passendes Organ eines Toten fand. Wird das Gesetzesvorhaben verabschiedet, können Ärztinnen und Ärzte noch häufiger sofort die Lebendspende empfehlen und Transplantationen vor der Dialysepflicht stattfinden.„Alles in allem ist dies ein verantwortungsvoller Weg, den Kreis der Spender zu erweitern“, sagt Frister, der Ethikratsvorsitzende.

In einem Punkt bleibt Prof. Frister allerdings skeptisch: „Nur wird leider auch eine reformierte Lebendspende den Organmangel nicht beseitigen. Die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Spenden sollte deshalb weiter auf der Tagesordnung bleiben.“ Leider konnte sich der Bundestag noch nicht zu einer Widerspruchslösung durchringen, obwohl sie so dringend benötigt wird.

Bildquelle: h_lunke – adobe.stock.com

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Franz-Günter Runkel

Chefreporter UroForum

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