Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Initiative zur Erhöhung der Zahl der Nierenspenden in Deutschland ergriffen. Ein Referentenentwurf enthält neue Möglichkeiten der Nierentransplantation und setzt auf mehr Lebendspenden.
In Zukunft will das BMG auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“ ermöglichen. Streichen will das BMG außerdem die Vorgabe, dass Nierenspenden zu Lebzeiten nur zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Derzeit bestehen noch enge Grenzen für diese Lebendspenden. Eine Organübertragung ist bislang nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“, möglich. Das will das BMG nun offenbar ändern.
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