Nach den Wahlen begann das Rennen um den medienwirksamsten Auftritt außerhalb einer neuen Regierungsbildung. Aus Sicht des BvDU geht der Sieg an die Techniker Krankenkasse (TK) für ihre Forderungen zu Patientensteuerung und Terminvergabe. Selbst in der Karnevalszeit sind diese Ideen für den Berufsverband nur schwer verdaulich.

Die TK-Pläne entbehren laut BvDU jeglicher rechtlichen Grundlage, sind ein Affront gegen die freiberufliche Ärzteschaft und sind so fernab jeder Versorgungsrealität. „Die TK missbraucht die Notwendigkeit einer Patientensteuerung, mit der die Gesundheitsversorgung in Deutschland auch in Zukunft mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten werden kann, für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte“, so Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie.
Nach Vorstellung der TK ist die Lösung für eine Patientensteuerung, dass Patientinnen und Patienten, die einen Arzt aufsuchen wollen, in Zukunft im Regelfall zuerst ein digitales Ersteinschätzungstool nutzen, mit dessen Hilfe sie in die geeignete Versorgungsstufe gesteuert werden gemäß dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“. Bei nicht dringlichem Behandlungsbedarf sollen Patientinnen und Patienten in das digital gestützte Selbstversorgungsmanagement, also DiGAs, KI-gestützte Tools oder telemedizinische Angebote, überführt werden. Reichten digitale Selbstversorgung oder delegationsfähige Versorgungsmodelle nicht aus, würde primär ein Termin beim Hausarzt oder der Hausärztin vermittelt.
Fachärztliche Weiterbehandlungen erforderten eine Überweisung und würden nach Willen der TK durch das Terminserviceinstrument vermittelt. Für dieses sollen Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend und tagesaktuell einen bestimmten Prozentsatz ihrer Behandlungskapazitäten melden. Der TK schweben dabei 10 % des Regelleistungsvolumens vor.
Eingriff ins Terminmanagement ohne gesetzlichen Auftrag
Nach Vorstellung der TK sollen die Krankenkassen darüber hinaus eine aktive Rolle bei der Begleitung, Beratung und bei Empfehlungen zum Terminmanagement bekommen. „Dadurch könne der Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement besser als bisher umgesetzt werden und bedeute zugleich, die Leistungen der Terminservice-Plattform (digital) kassenindividuell ausspielen zu können, um so die Versicherten bei der Terminfindung optimal zu unterstützen“, so die TK. „Die grundsätzlich gute Idee der TK „digital vor ambulant vor stationär“ wird seitens der TK missbräuchlich genutzt, um den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, selbst steuernd einzugreifen, ohne dafür den entsprechenden gesetzlichen Auftrag zu haben“, attackiert der BvDU-Vorstand.
Der BvDU kritisiert den „eklatanten Eingriffs in die Freiberuflichkeit seitens einer gesetzlichen Krankenkasse“ und weist ihn zurück. „Die Position der TK macht darüber hinaus deutlich, wie gesetzliche Kassen den Leistungsempfang für die Versicherten gewichten im Gegensatz zu denjenigen, die die Leistung erbringen, also Ärztinnen und Ärzten“, so Dr. Belusa.
Die Terminvermittlung löst zudem aus BvDU-Sicht das grundsätzliche Problem nicht. „Sie löst weder die Zahl der Patienten (sie werden demografisch mehr) oder die Zahl der Patientenkontakte (sie werden mehr), noch die Zahl der Ärztinnen und Ärzte (sie werden demographisch weniger) oder die Zahl des Medizinischen Fachpersonals (es wird weniger)“, so Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie. „Vielleicht sollten sich nach den Wahlen alle wieder einmal das Thema Freiberuflichkeit, freie Niederlassung bis hin zu ärztlicher Selbstverwaltung zu Gemüte führen. Jede Ärztin und jeder Arzt gehört sich selbst. Nicht den Kassen, nicht dem BMG und nicht den Patienten. Jede Ärztin und jeder Arzt hat einen Vertrag zur Leistungserbringung mit der vertraglichen Regelung von 25 Pflichtstunden. Alles Weitere ist Privatsache des Arztes oder der Ärztin.“


