In der aktuellen Diskussion um Terminvergaben für Kassenpatienten und geplante Mindestkontingente für GKV-Versicherte offenbart sich aus der Perspektive des Virchowbundes ein völlig falsches Verständnis über Eingriffsmöglichkeiten in unternehmerisch organisierte Arztpraxen.

„Arztpraxen in Deutschland sind wirtschaftliche Unternehmungen. Sie werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin betrieben, die u. a. einen Vertrag mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben und deshalb Vertragsärzte sind. Die Vertragsarztpraxis gehört den Eigentümern und nicht den Krankenkassen oder dem Staat“, betont der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich. Die Pflichten einer Vertragsarztpraxis beinhalten 25 Stunden Tätigkeit für GKV-Versicherte als Sprechzeiten und Hausbesuche. Bis zu 13 Stunden Nebentätigkeit bei einem vollen Kassenarztsitz und 26 Stunden bei einem halben sind nach höchst richterlichen Entscheidungen möglich. Diese werden häufig zur Behandlung von Selbstzahlern (z. B. Privatpatienten) genutzt, so der Virchowbund.
„Die Art der Nebentätigkeit ist für den Praxisarzt frei. Wer Kontingente für GKV-Versicherte zwangsweise vorschreiben will und damit faktisch jede andere berufliche Tätigkeit einschränkt, will die Vertragsärzte enteignen und macht aus dem Praxisarzt einen Staatsmediziner“, erklärt Dr. Heinrich. Deshalb seien Zwangseingriffe in die Terminorganisation und gesetzlich vorgegebene Kontingente für GKV-Versicherte ein Angriff auf die selbst verantwortete, freie unternehmerisch-wirtschaftliche Tätigkeit des Vertragsarztes und daher allem Anschein nach verfassungswidrig. „Wir werden derartige Vorhaben deshalb auch verfassungsrechtlich prüfen und nötigenfalls nach Karlsruhe gehen.“


