Vier Tage lang entschieden die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig über relevante gesundheitspolitische Themen. Aus allgemeinärztlicher Perspektive interessierten vor allem Beschlüsse zum Klimaschutz, zur Elektronischen Patientenakte, zur Approbationsordnung und zur Entbürokratisierung.
Unter der Überschrift „Gesundheitlichen Klimaschutz und -anpassung jetzt vorantreiben“ befassten sich die Delegierten mit den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und dringend notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Umgang mit der Erderwärmung. Unter anderem forderte der Ärztetag die Länder auf, verpflichtende Hitzeaktionspläne in allen Städten und Gemeinden umzusetzen. Selbstkritisch stellte der Ärztetag fest, dass das Gesundheitswesen selbst in relevantem Umfang zum Klimawandel beitrage. Krankenhäuser, Arztpraxen und alle weiteren Einrichtungen in der Patientenversorgung müssten in die Lage versetzt werden, ihre baulich-technische Ausstattung klimafreundlich anzupassen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel seien durch den Bund zur Verfügung zu stellen. Nach Überzeugung der Ärztetags-Abgeordneten bedarf es für mehr nachhaltiges Handeln einer Anpassung der Sozialgesetzbücher sowie weiterer Gesetze und Verordnungen. Beispielsweise sollte § 12 SGB V um ein Nachhaltigkeitsgebot ergänzt werden.
Elektronische Patientenakte – aber praktikabel und sicher
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann einen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung leisten und die patientenorientierte Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Der Ärztetag forderte die Bundesregierung dazu auf, Anpassungen an der ePA so schnell wie möglich umzusetzen. So sei ein hohes, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigtes Sicherheitsniveau unerlässlich. Die Gematik solle wirksame Maßnahmen gegen mögliche Angriffsszenarien entwickeln. Praktische und technische Probleme aus Pilotregionen müssten vor der bundesweiten Einführung zuverlässig behoben werden. Um sensible Daten zu schützen, sollten Abrechnungsdaten zunächst nur für die Versicherten sichtbar sein, damit sie gezielt Zugriffsrechte vergeben können. Kritische medizinische Befunde sollten dem Patienten erst nach ärztlicher Einordnung zugänglich gemacht werden, wenn therapeutische Gründe dies erfordern.
Approbationsordnung – Reform des Medizinstudiums jetzt angehen
Die Ärzteschaft in Deutschland hat an Bund und Länder appelliert, die lange angekündigte Reform des Medizinstudiums in den nächsten zwölf Monaten umzusetzen. Die Reform im Rahmen des sogenannten Masterplan Medizinstudium sollte die Ausbildung praktischer und patientenorientierter ausrichten. Umgesetzt ist sie bis heute nicht. Grund dafür ist die weiterhin ungeklärte Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern. Der Ärztetag forderte Bund und Länder zudem dazu auf, die Bedingungen für Medizinstudierende im Praktischen Jahr zu verbessern. Erforderlich sei eine Aufwandsentschädigung mindestens auf dem Niveau des BAföG-Satzes sowie eine gerechte und einheitliche Fehlzeitenregelung. „In der geltenden Fehlzeitenregelung mit 30 möglichen Fehltagen sind krankheitsbedingte Fehlzeiten unzureichend berücksichtigt. Im Interesse der Gesundheit von PJ-Studierenden sei es notwendig, Krankheitsausfälle vollständig aus dieser Regelung auszunehmen und dies nicht auf eine Härtefallregelung, die ermessensfehleranfällig ist, zu beschränken.“
Wirksame Entbürokratisierung muss schnell kommen
Der Ärztetag mahnte außerdem eine wirksame Entbürokratisierung an. „Bürokratie führt zu Zeitmangel in der Patientenversorgung und gefährdet damit auch die Patientensicherheit.“ Qualitätssicherung sollte stärker auf Stichproben statt auf Vollerhebungen basieren, überflüssige Datenerhebungen und doppelte Meldepflichten müssten abgebaut und digitale Systeme praxistauglich sowie interoperabel gestaltet werden.
Autor: Franz-Günter Runkel
Bildquelle: © Bundesärztekammer/ Pressestelle



