Die Menge und die Qualität von Studien zu Komplementärmedizin in der Onkologie als Ergänzung zu konventionellen Therapien haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zahlreiche Erkenntnisse aus diesen Studien wurden in Leitlinien aufgenommen. Sprechstunden, die Komplementärmedizin in der Onkologie anbieten, beinhalten ein breites Spektrum von komplementärmedizinischen Therapien. Viele dieser Therapien können bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom zur Optimierung der Lebensqualität beitragen. Die neue Leitlinie zur Komplementärmedizin bei onkologischen Patienten gibt eine Orientierung hierzu.
Die wissenschaftliche Evidenz auf dem Gebiet der Komplementärmedizin bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom variiert bei den einzelnen Therapieformen und ist insgesamt begrenzt. Wissenschaftliche Studien zu komplementärmedizinischen Methoden haben oft geringe Patientenzahlen, ihre Qualität variiert stark. Ergänzend zu Studienresultaten in diesem Bereich hat die Erfahrungsmedizin eine besondere Bedeutung [1]. Ein Teil der komplementärmedizinischen Methoden und Konzepte ist bisher unzureichend erforscht und kann momentan nicht abschließend beurteilt werden. In bestimmten Situationen können einige komplementärmedizinische Maßnahmen Risiken mit sich bringen. Wie können wissenschaftliche Erkenntnisse und Inhalte in Leitlinien konkret bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom zur Anwendung kommen?
Neue Leitlinie Komplementärmedizin
Im Mai 2024 wurde die S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten, Version 2.0, im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie veröffentlicht [2]. Diese Leitlinie beschreibt verschiedene Präparate und Methoden der Komplementärmedizin für onkologische Patientinnen und Patienten.
Wer soll über Komplementärmedizin informiert und beraten werden?
„Alle Patienten sollen frühestmöglich und im Verlauf wiederholt zum Interesse an Informationen zu komplementärmedizinischen Maßnahmen befragt werden“ (Konsensbasierte Empfehlung 3.1).
Wie soll informiert und beraten werden?
„Die Beratung zu komplementärmedizinischen Maßnahmen soll einer systematischen, auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichteten Gesprächsführung folgen, sowie die aktuelle Evidenz berücksichtigen“ (Konsensbasierte Empfehlung 3.5).



