Der STIKO-Empfehlung folgend erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Pneumokokken-Impfung mit PCV20 bei Erwachsenen. Die am 13. Januar 2024 in Kraft getretene geänderte Schutzimpfungsrichtlinie bringt u. a. Neuerung in Bezug auf die Erstattung der Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen mit sich. (1)
Ab sofort ist der 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) APEXXNAR® entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vom September 2023 der einzige erstattungsfähige Pneumokokken-Impfstoff bei der Impfung
- Erwachsener ab 60 Jahren,
- Erwachsener ab 18 Jahren mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, sonstigen chronischen Erkrankungen oder anatomischen und Fremdkörper- assoziierten Risiken für Pneumokokken-Meningitis,
- Erwachsener ab 18 Jahren aufgrund eines beruflich bedingten Risikos. (1,2)
Gleichzeitig entfällt die Erstattungsfähigkeit für den 23-valenten Polysaccharidimpfstoff sowie den 13- valenten Konjugatimpfstoff zur Impfung Erwachsener. (1) Die aktualisierte Impfempfehlung vereinfacht die Indikationsstellung, sodass Ärzt:innen für die STIKO-konforme Impfung ihrer erwachsenen Patient:innen künftig nur noch PCV20 bestellen und lagern müssen. (2) Dies könnte sich langfristig auch positiv auf die aktuell sehr niedrigen Impfquoten auswirken.
Literatur
1. BAnz AT 12.01.2024 B3 (aufgerufen am 12.01.2024)
2. Robert Koch-Institut. S Epid Bull 2023;39:3-44.



