Schlafstörungen nehmen tendenziell zu und vor allem in der Neurologie spielen sie eine zentrale Rolle: Patienten und Patientinnen mit neurologischen Erkrankungen leiden nicht nur mit höherer Wahrscheinlichkeit an komorbiden Schlafstörungen, wie Prof. Dr. med. Yaroslav Winter, Mainz, erklärte; Schlafstörungen können der klinischen Manifestation einer neurologischen Erkrankung auch Jahre vorausgehen.
Bei der Parkinson-Erkrankung zählen Schlafstörungen zu den häufigsten nicht-motorischen Symptomen und treten bei rund 64% der Betroffenen auf. Bei Epilepsie-Patienten und -Patientinnen können u.a. nächtliche Anfälle die Schlafarchitektur stören oder die Behandlung Schlafstörungen verursachen. Die Prävalenz einer Insomnie liegt entsprechend bei bis zu 75 %. Eine leitliniengerechte Therapie der Schlafstörungen ist somit integraler Bestandteil der neurologischen Behandlungspraxis.
Wichtig in der täglichen Praxis ist, die Definition der chronischen Insomnie mit einer Dauer von mindestens drei Monaten an mindestens drei Tagen pro Woche und zusätzlichen Beeinträchtigungen der Tagesaktivität sowie einer verminderten Lebensqualität vor Einleitung der Therapie einmal zu dokumentieren, riet der Experte. Der aktuellen europäischen Insomnie-Leitlinie zufolge bedarf Schlaflosigkeit immer einer aktiven Behandlung. Im ersten Schritt sind dafür Psychoedukation, Schlafhygiene und eine auf Insomnie zugeschnittene kognitive Verhaltenstherapie (KVT-I) vorgesehen.
Das Problem: die Therapieadhärenz lässt mit gerade einmal 60 % zu wünschen übrig. Daher spielt die ergänzende pharmakologische Intervention ebenfalls eine große Rolle. Die zur Verfügung stehenden Arzneimittelklassen wie beispielsweise Hypnotika dürfen jedoch in der Regel aufgrund ihres Abhängigkeitspotentials nur zur Kurzzeittherapie von maximal vier Wochen eingesetzt werden. Hintergrund ist die Affinität zur α1-Untereinheit des GABA-Rezeptors.
Ein etwas geringeres Abhängigkeitspotential weist hier Eszopiclon auf, das eine stärkere Affinität zur α2-Untereinheit des GABA-Rezeptors aufweist und daher für die Therapie von bis zu 6 Monaten zugelassen ist. Einen ganz anderen Weg schlägt die neue Substanzklasse der Orexin Rezeptor Agonisten ein. Der in Deutschland verfügbare duale Orexin Rezeptor Agonist Daridorexant darf aufgrund seines Wirkmechanismus sowie stabilen Sicherheitsprofils gemäß der Anlage III Nr. 32 der Arzneimittel-Richtlinie zeitlich uneingeschränkt verordnet werden.
Leoni Burggraf
Quelle: Wissenschaftliches Symposium „Leitliniengerechte Therapie von Schlafstörungen in der Neurologie – Fokus auf Insomnie, Hypersomnie und Restless Legs“ im Rahmen des DGN-Kongresses in Berlin am 08.11.2024
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